Prozess in München: Geiselnehmer (26) muss in die Psychiatrie

Prozess am Landgericht: Der Angeklagte ist psychisch krank und daher nicht schuldfähig.
John Schneider
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Durch den Aufprall beim Zusammenstoß mit einem anderen Wagen verlor der 37-Jährige Autofahrer das Bewusstsein - und drückte das Gaspedal durch.
Durch den Aufprall beim Zusammenstoß mit einem anderen Wagen verlor der 37-Jährige Autofahrer das Bewusstsein - und drückte das Gaspedal durch. © imago images/Sven Simon

München - Der Fall sorgte in München für großes Aufsehen: Ein junger Mann (26) hatte im Januar 2022 ein auf dem Mittleren Ring im Stau stehendes Auto gekapert - mit der Absicht, die Fahrerin zu vergewaltigen.

Mit einem vorgehaltenen Messer hatte er die 25-Jährige gezwungen, mit ihm auf das Gelände einer stillgelegten Fabrik zu fahren und ihren Pkw dort abzustellen. Der Täter habe das Opfer dort vergewaltigen wollen, rekapituliert das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Nikolaus Lantz die Geschehnisse.

Opfer gelingt die Flucht 

Dem Opfer sei es aber noch gelungen, aus dem Auto zu fliehen. In seiner Urteilsbegründung hob der Vorsitzende Richter das besonnene Handeln der 25-Jährigen hervor. Der Täter habe danach lediglich die Handtasche der Geschädigten erbeuten können.

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Doch damit war es dem 26-Jährigen noch nicht genug: Nur fünf Tage später habe der Täter in einem Autohaus erneut unter Vorhalten eines Messers eine Mitarbeiterin dazu gezwungen, ihm einen Autoschlüssel für einen von ihm ausgewählten Luxuswagen zu übergeben.

Täter gilt als nicht schuldfähig

Geiselnahme, besonders schwere sexuelle Nötigung, bewaffneten Diebstahl sowie erpresserischen Menschenraub und besonders schwere räuberische Erpressung lauten die Vorwürfe. Strafverteidiger Ömer Sahinci erklärt im Prozess, dass sein Mandant geständig ist.

Doch der 26-Jährige kommt nicht ins Gefängnis. Der Grund: Er war nach Ansicht des Gerichts wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig. Stattdessen wird er in der Psychiatrie untergebracht.

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10 Kommentare
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  • Himbeergselchts am 13.02.2023 22:47 Uhr / Bewertung:

    Das Gericht hält ihn für nicht schuldfähig.
    Das erinnert mich an eine Verhandlung beim Familiengericht, bei der ich dienstlich bedingt anwesend war.
    Der Richter erklärte von neuesten Hirnforschungen, die besagen, dass Kinder unbedingt mit ihrer panischen Angst konfrontiert werden müssten, um gesund zu werden.
    In dem Fall ging es um ein Kind, das mit angesehen hatte, wie der Vater seine Mutter Krankenhaus reif geprügelt hatte. Der 7jährige sollte sich seiner Angst auf jeden Fall stellen ( und möglichst eine Wiederholung erleben). Soviel zu richterlicher Kompetenz. Ich gebe zu, der war ein Ausnahmeexemplar.

  • Der wahre tscharlie am 14.02.2023 17:18 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Himbeergselchts

    ".... bei der ich dienstlich bedingt anwesend war."
    Als Gutachterin? Grübel......

    "Der Richter erklärte von neuesten Hirnforschungen, die besagen, dass Kinder unbedingt mit ihrer panischen Angst konfrontiert werden müssten, um gesund zu werden."
    Ich zweifel das mal stark an, dass der Richter (?) damit meinte, dass das Kind die Szenen nochmal real erleben sollte.
    Natürlich macht eine Angstkonfrontation Sinn (z.B. Höhenangst)
    Und in dem geschilderten Fall, aber auch grundsätzlich, ist es wichtig, sich mit dem negativ erlebten irgendwann auseinander zu setzen, um es zu verarbeiten. Denn das Unterbewußsein speichert das Erlebte ab und ohne Verarbeitung unterdrückt man es ständig.
    Das kann Jahre später zu, für Aussenstehede, unverständlichen Reaktionen in erlebten Gewaltsituationen dritter Personen führen.

  • Besserwisser111 am 13.02.2023 21:52 Uhr / Bewertung:

    UNFASSBAR! dann sollten sie alle Vergewaltiger und Diebe befreien weil sie psychisch krank sind???? Schämt dich Deutschland!

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