Prozess in München: Fahndungsfoto zeigte Unschuldigen

München - Unschuldig im Visier der Polizei - für Jürgen F. (52) wurde dieser Albtraum wahr. Am 21. April 2016 veröffentlichte die Polizei das Fahndungsfoto eines Mannes, der im Verdacht stand, den Geldautomaten einer Erdinger Bank aufgebrochen zu haben. Auf dem Foto war aber niemand anders als Jürgen F. zu sehen.
Wie war das möglich? Der Immobilienmakler hatte sich am 27. März 2016 den Neubau der Bank angeschaut. Aus beruflichem Interesse. Die Überwachungskamera im Vorraum der Bank zeichnete ihn dabei auf, wie er sich etwa 15 Sekunden lang umschaute.
Wie es der Teufel wollte, wurde genau dort zwei Tage später ein Geldautomat aufgebrochen. Der Täter entkam mit 150.000 Euro Beute.
Die Ermittler kamen zunächst nicht recht weiter. Nach Durchsicht der Videos der Überwachungskamera fiel ihnen aber ein Mann auf, der sich auf verdächtige Art und Weise im Vorraum der Bank umgesehen hatte.
10.000 Euro Schmerzensgeld für falsches Fahndungsfoto?
Die Kriminalisten kamen zu dem Schluss, dass der Mann das Terrain sondierte, um den Einbruch vorzubereiten. Staatsanwaltschaft und Richter leuchtete die Argumentation ein. Mit Beschluss des Amtsgerichtes vom 20. April 2016 wurde der Mann auf dem Video am nächsten Tag zur Öffentlichkeitsfahndung ausgeschrieben.
Ein Bekannter von Jürgen F. sah das Fahndungsbild und informierte den Kläger. Der meldete sich sofort bei der Polizei und klärte den Irrtum auf.
Die Fahndung wurde abgebrochen, die Polizei entschuldigte sich. Aber das reicht Jürgen F. nicht. Er will 10.000 Euro Schmerzensgeld. Die Ermittler hätten den Verdacht mit diskreteren Methoden überprüfen können.
Die Sache nerve immer noch: "Nur ein Beispiel. Als ich einmal in der Sparkasse war, kam ein Polizist auf mich zu und sprach mich - wenn auch im Scherz - auf die Fahndung an."
Auch der Vorsitzende Richter Frank Tholl fragt sich, warum der Verdacht gegen Jürgen F. nicht zunächst diskreter mittels Funkzellenabfrage überprüft wurde. Das Urteil fällt am 13. Juni.