Prozess in München: Autoscheibe zertrümmert - Polizist verklagt Freistaat

München - Polizist Matthias A. (48, Name geändert) hatte eine lange Nachtschicht hinter sich, als er am Morgen zu seinem Wagen zurückkehrte. Den 18 Jahre alten Passat hatte er auf dem Parkplatz der Inspektion geparkt. In unmittelbarer Nähe des Wagens lag ein Pflasterstein und bald wusste Matthias A. warum: Jemand hatte den Stein auf sein Auto geworfen und dabei die Frontscheibe getroffen und zertrümmert.
Der 48-Jährige verlangt Schadenersatz – die Reparatur hatte ihn 715 Euro gekostet. Doch sein Dienstherr, der Freistaat Bayern, weigert sich. Matthias A. sei ein zufälliges Opfer von Vandalen geworden, so die Begründung. Das sieht der Polizist anders und klagte vor dem Verwaltungsgericht.
Das Argument des Polizeibeamten: Der Wagen stand auf dem umfriedeten Innenhof der Polizeiinspektion Bad Griesbach, als die Unbekannten den Pflasterstein warfen. Und diese warfen den Stein gerade weil er auf dem Polizeiparkplatz stand.
Linker Angriff auf die Polizeiinspektion?
Es habe sich nämlich um einen linkspolitisch motivierten Gewaltakt gegen seinen Dienstherrn gehandelt. Dies schließt Matthias A. daraus, dass sich in der Nähe der Polizeiinspektion entsprechende "Schmierereien" befanden.
Auf den beschrankten Parkplatz kommen nur Polizisten. "Das sei im Ort bekannt", sagt der Polizist. Er ist überzeugt, dass der Steinwurf nicht ihn persönlich, sondern die Polizei im Allgemeinen treffen sollte. Zwar gab es Verdächtige, die auch zu den Taten vernommen wurden. Einen konkreten Tatverdacht ergaben diese Befragungen aber nicht. Bis heute ist unklar, wer da gesprüht und mit einem Pflasterstein geworfen hat.
Der Vorsitzende Richter Dietmar Zwerger schlägt einen Vergleich vor: 500 Euro zahlt der Freistaat und alle haben Ruhe. Ansonsten drohen drei weitere nervenaufreibende Prozessjahre bis hin zu einem etwaigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs.
Beide Parteien stimmen dem Vergleich zu. Matthias A. ist sichtlich erleichtert – und findet am Ende sein Lächeln wieder.