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Prozess in München: Acht Jahre Haft für Ehemann nach Tötung seiner pflegebedürftigen Frau

Nach mehr als sechs Jahrzehnten Ehe soll im Juni ein 85-jähriger Mann seine pflegebedürftige Frau erwürgt haben. Dafür hat ein Gericht ihn in München zu acht Jahren Haft verurteilt. Sein Verteidiger will das Urteil nicht hinnehmen.
AZ/dpa |
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Der Angeklagte (M.) sitzt im Totschlagsprozess gegen ihn neben seinem Rechtsanwalt Olaf Groborz im Gerichtssaal.
Der Angeklagte (M.) sitzt im Totschlagsprozess gegen ihn neben seinem Rechtsanwalt Olaf Groborz im Gerichtssaal. © Lennart Preiss/dpa

München - Wegen der Tötung seiner pflegebedürftigen Ehefrau ist ein 85-jähriger Angeklagter zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Das Landgericht München II sah es am Montag als erwiesen an, dass der Mann nach 65 gemeinsamen Jahren im Juni mehrmals mit einem Holzstock auf seine Frau eingeschlagen und sie anschließend erwürgt hatte. Der Verteidiger kündigte nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gericht: Angeklagter überfordert

Als Motiv sah die Staatsanwaltschaft eine zunehmende Überforderung des 85-Jährigen mit der Pflege seiner Frau und den Aufgaben im Haushalt. Nach einer Hirnblutung etwa sechs Wochen vor der Tat habe die Frau vieles nicht mehr gekonnt.

Daher habe er sich entschlossen, seine Frau in ihrer gemeinsamen Wohnung in Weilheim in Oberbayern (Landkreis Weilheim-Schongau) zu töten.

"Ich komm' zu Dir jetzt, ich bring Dich um", soll ihr der Mann laut Anklage angekündigt haben. "Du bleibst liegen, was hab ich Dir denn getan?", soll sie geantwortet haben. Mit einem Holzschlagstock, den beide aus drei gemeinsamen Jahren in Südafrika mitgebracht hatten, soll er dann auf sie eingeschlagen haben. Als sie sich nicht mehr wehren konnte, habe er sie zu Tode gewürgt.

85-Jähriger wollte sich das Leben nehmen

Anschließend soll er versucht haben, auch sich selbst das Leben zu nehmen, indem er seinen Kopf gegen die Metallkante einer Wand schlug. Dies habe aber lediglich zu einer Platzwunde an seinem Kopf geführt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann am Montag elf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert, sein Verteidiger eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Er verwies dabei auf dessen "psychischen Ausnahmezustand" zum Tatzeitpunkt und seine hohe Kooperationsbereitschaft im Prozess.

Angeklagter gestand Tat zum Prozessauftakt

Zum Auftakt hatte der 85-Jährige die Tat gestanden. "Wir wissen relativ genau, was passiert ist", sagte sein Verteidiger. Das sei nur der Fall, weil sein Mandant "früh und umfassend" gestanden habe.

Auch das Gericht würdigte das umfangreiche Geständnis des 85-Jährigen. "Das ist ein Geständnis, an dem es gar nichts zu kritteln gibt", sagte der vorsitzende Richter. Das Geständnis sei "glaubhaft von Schuldeinsicht und Reue getragen".

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Mann alarmierte selbst den Notruf

Es sei selten, dass ein Täter wie in diesem Fall unmittelbar nach Begehung der Tat selbst den Notruf wählt und die Tat gesteht. Es gebe keine Ungereimtheiten zwischen den Aussagen des Angeklagten und den Beweisspuren. Seine Beschreibungen kämen "sehr, sehr gut hin".

"Es tut mir unsäglich weh, dass ich meiner Frau starke Schmerzen zugefügt habe", sagte der Angeklagte am Montag in seinem Schlusswort. "Ich schäme mich für das, was ich getan habe." Ihn habe an dem Tag eine von ihm "nicht definierbare Kraft" getrieben. "Jeder Mensch erbittet sich ein langes und gesundes Leben. Das hätte ich auch meiner Frau gewünscht."

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16 Kommentare
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  • Witwe Bolte am 21.12.2022 07:32 Uhr / Bewertung:

    Wie lange braucht eigentlich noch die Expertenkommission, bis sie es schaffen, um die Rahmenbedingungen zum "Recht auf Freitod" zu definieren?
    Ein bewusstes Hinauszögern, obwohl das BVG ein entsprechendes Gesetz beschlossen hat. Bis dahin müssen die alten und/oder schwerkranken Sterbewilligen in die Schweiz reisen, um ihren Wunsch nach würdevollem Ende erfüllt zu bekommen. Welch ein Skandal.

  • Witwe Bolte am 21.12.2022 13:03 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Kleine Korrektur: nicht das BVG hat das Urteil gesprochen zum Recht auf Sterbehilfe, sondern der Bundesgerichtshof = BGH.

  • loewenhund am 20.12.2022 12:39 Uhr / Bewertung:

    und einer der besoffen eine frau bei einem raserunfall unfall getötet hat bekommt 10 monate mit bewährung was stimmt da nicht mit unserer rechtssprechung

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