Prozess in München: 30-jähriger Schleuser angeklagt

Der gebürtige Pakistani brachte Landsleute in seinem Wagen von Bozen nach Deutschland. Nun steht er in München vor Gericht.
von  John Schneider
Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt.
Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt. © Daniel von Loeper

München - In Pakistan gibt es keine Perspektive für ihn, erklärt Yasir A., (30), warum er nicht in seine Heimat zurück will. Und das, obwohl dort zwei kleine Mädchen ihren Vater gebrauchen könnten, wie der Vorsitzende Richter Thomas Lenz am Dienstag in der Verhandlung anmerkt.

Schleuser ist geständig: Gefängnisstrafe droht

Aber auch die Perspektive in Deutschland ist im Moment keine gute für den 30-Jährigen. Ihm droht hier eine Gefängnisstrafe, weil er Landsleute und Inder ohne gültige Papiere gegen Entgelt nach Süddeutschland gebracht hatte.

13 solcher Fahrten listet die Anklage auf. Der Preis für seine Schleuserdienste waren etwa 300 Euro pro Person. Insgesamt soll er auf diese Weise 39 Menschen geschleust haben und so über 10.000 Euro verdient haben. Der Mann ist geständig.

Das Prozedere war meist ähnlich. Ein Komplize stellte die Verbindung zu den zu schleusenden Personen her. Yasir A. erklärte ihnen dann, wie sie nach Bozen kommen könnten, schickte ihnen per WhatsApp Bus- und Zugfahrpläne.

War das geklärt, fuhr er mit seinem BMW oder einem anderen Auto nach Bozen und nahm die Menschen verabredungsgemäß zwischen 23 Uhr und Mitternacht am Bozener Hauptbahnhof auf. Über Österreich ging es nach Deutschland. Kurz nach der Grenze ließ er sich ausbezahlen.

Polizeikontrolle wird dem Angeklagten zum Verhängnis

Das ging laut Anklage drei Monate gut. Doch bei der Fahrt in der Nacht auf den 17. Januar 2019 geriet er unweit des Grenzüberganges Ehrwald auf der B23 in eine Polizeikontrolle. Er hatte vier Landsleute an Bord, als ihn die Beamten stoppten.

Zu seinen Gründen erklärt der 30-Jährige, dass er als ältester Sohn seiner Mutter Verantwortung für diese gehabt habe, Ihre beiden Ehemänner hatten sie verlassen und sie sei schwer an Hepatitis C erkrankt.

Weinender Angeklagter bittet das Gericht um eine zweite Chance

In Pakistan komme aber keine Krankenversicherung für die Behandlungskosten auf und da auch seine Verwandten nach einer Weile kein Geld mehr leihen konnten, sah er sich genötigt, Geld zu verdienen, um es seiner Mutter, die zudem noch drei Schulkinder zu versorgen hatte, zu geben.

Da ihm das Arbeiten aber in Deutschland nicht erlaubt war, ging er auf den Vorschlag eines Komplizen ein, mit der Schleusung von Landsleuten Geld zu verdienen.

Immer wieder wird seine Rede durch Tränen erstickt. Seine Mutter sei im April 2019 gestorben, berichtet er. Und bittet das Gericht um eine zweite Chance. Der Prozess wird fortgesetzt.

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