Prozess in München: 28-Jähriger geht auf Sanitäter los - Bewährungsstrafe!

München - Rettungskräfte und Polizisten klagen über zunehmende Gewalt. Ein Beispiel ist der Angriff auf einen Münchner Sanitäter, der jetzt vor dem Amtsgericht verhandelt wurde.
Der Maler schlug dem Sanitäter ins Gesicht
Er und ein Kollege waren um sechs Uhr in der Früh am 24. November 2019 zur U-Bahnstation am Stachus gerufen worden. Dort lag ein Mann, der mutmaßlich eine Alkoholvergiftung erlitten hatte.
Als sie ihn zum Rettungswagen bringen wollten, ging der 28-jährige Maler plötzlich auf einen Sanitäter los.
Er schlug dem Helfer die rechte Faust ins Gesicht. Das Opfer erlitt eine etwa zweieinhalb Zentimeter lange Schürfwunde links neben der Nase und Prellungen. Ein anschließender Tritt verfehlte ihn.
Der Täter spricht von einem "Blackout"
Schließlich spuckte der Angeklagte nach den Rettungssanitätern und traf den Verletzten an der Jacke, den anderen am Auge. Die herbeigerufenen Polizisten wurden von dem Betrunkenen wüst beschimpft.
Immerhin zeigt er sich in der Verhandlung dann reumütig. Er entschuldigt sich einzeln bei jedem erschienenen Zeugen und erklärt:
"Ich hatte einen Blackout. Meine Erinnerung setzt erst ein, als die Polizeibeamten mit mir sprachen. Ich fragte, warum sie mich festhalten. Ich verstand nicht, was die Polizeibeamten von mir wollten."
Hatte der Mann die Sanitäter nicht erkannt?
Sein Verteidiger erklärt vor Gericht, dass der Angeklagte beim Feiern mit Freunden sehr viel Alkohol zu sich genommen und deswegen die beiden Rettungssanitäter ebenso wenig als solche erkannt habe, wie den Umstand, dass sie ihm nur helfen wollten.
Er habe in Verkennung der Situation ungezielt um sich geschlagen. Es tue ihm außerordentlich leid.
Die Amtsrichterin hat da so ihre Zweifel. Sie glaubt, dass die Sanitäter als solche leicht zu erkennen waren. Sie trugen auffällige Kleidung und Ausrüstung bei sich, hatten sich auch als Sanitäter vorgestellt.
Bewährungsstrafe und Schmerzensgeld
Sie verurteilt den 28-Jährigen daher wegen tätlichen Angriffs auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, Körperverletzung und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.
Der Angeklagte hatte sich zuvor verpflichtet, dem verletzten Sanitäter 500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.