Prozess in München: 24-Jähriger sticht auf Schichtleiter ein

München - Ein bis zwei Flaschen Wodka habe er im fraglichen Zeitraum vor der Tat regelmäßig getrunken, erklärt der junge Mechatroniker. Dazu mehrere Flaschen Bier. Als er dann festgenommen wurde und ins Gefängnis gekommen war, habe er zunächst unter starken Entzugserscheinungen gelitten. Inzwischen gehe es ihm aber wieder gut, erklärt der 24-jährige Afghane vor Gericht.
Streit um Geld und Marihuana eskaliert
Auch bei der Tat in der Nacht auf den 17. Juni 2020 in der Altenstädter Gemeinschaftsunterkunft soll der junge Mann stark alkoholisiert gewesen sein. Als sein Streit mit einem Bewohner der Unterkunft um Geld und Marihuana eskalierte und sich aus dem Zimmer in den Vorraum der Unterkunft verlagerte, griffen zwei Sicherheitsmitarbeiter ein. Vergeblich. Der 24-Jährige ließ sich nicht beruhigen.
Der Schichtleiter wurde gerufen. Und der brachte laut Anklage den immer noch aggressiven Angeklagten zu Boden. Dabei erlitt der 24-Jährige leichte Verletzungen am Oberkörper. Als der Angeschuldigte in der Sprache Dari sagte, nicht mehr atmen zu können, lockerte der Schichtleiter seinen Griff, dem 24-Jährigen gelang es nun aufzustehen.
Messerattacke auf Schichtleiter einer Münchner Unterkunft
Doch damit war der Streit noch nicht beendet. Durch das Einschreiten des Geschädigten fühlte sich der Angeschuldigte zutiefst in seiner Ehre gekränkt. Er lief sodann in sein Zimmer zurück, rief hierbei zweimal in Richtung des Geschädigten 'Du bist jetzt tot' und holte ein Messer.
Er soll dann laut Anklage "Allahu Akbar" gerufen und mit dem Messer in Richtung des Halses des Opfers zugestochen haben. Doch dem Schichtleiter gelang es, den Stich mit seinen Unterarmen und seiner Hand abzuwehren. Ein zweiter Stich ging in den Oberschenkel des Opfers. Die Klinge brach und blieb stecken. Der Messerstecher wurde schließlich überwältigt, das Opfer im Krankenhaus notärztlich versorgt.
Der Mandant von Strafverteidiger Florian Schneider gibt zwar einen Teil der Anklage zu, behauptet aber, dass er sich damals in einer Notwehr-Situation befunden habe.
Der Prozess wird fortgesetzt.