Prozess in München: 13-Jähriger von einem Bekannten missbraucht?

München - Ines Tauscher will keine "Geheimverhandlung", deshalb wird zumindest für die Anklageverlesung die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen. Obwohl die Verteidigerin des Angeklagten Peter P. (Name geändert), genau dies beantragt hatte. Um die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten zu schützen, der als Kind selber Opfer von Missbrauch wurde und sich in Behandlung befindet.
Dem 45-Jährigen wird seitens der Ermittler unter anderem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. In einem Supermarkt soll er einen Buben (13) kennengelernt haben. Täter und Opfer sollen sich in der Folge immer wieder getroffen und Kontakt gehalten haben.
Sieben Fälle des sexuellen Missbrauchs
In den folgenden vier Monaten sei es dann zu sieben Fällen des sexuellen Missbrauchs gekommen. Tatorte waren laut Anklage unter anderem ein Park und das Kellerabteil der Moosacher Wohnung des 45-jährigen.
Doch ist das Amtsgericht für den Fall überhaupt zuständig? Die Richterin hat da so ihre Zweifel, kritisiert zu Prozessbeginn, dass die Staatsanwaltschaft nicht zum Landgericht angeklagt hat. Der Grund: Addiert man die Mindeststrafen der angeklagten Straftaten kommt man auf knapp vier Jahre Haft. Da bleibt nach oben wenig Spielraum für die Richterin, da das Amtsgericht nur Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren verhängen darf.
Verteidigung hofft auf Bewährungsstrafe
In einem langen Rechtsgespräch diskutieren die Prozessbeteiligten, ob das Verfahren abgekürzt werden kann. Doch Peter P. streitet mit einer Ausnahme alle Vorwürfe ab. Dementsprechend weit gehen die Strafvorstellungen von Anklägern und Verteidigung auseinander. Die Staatsanwältin geht ohne Geständnis von vier Jahren Haft aus. Die Verteidigung hofft auf eine Bewährungsstrafe.
Danach wird die Öffentlichkeit dann doch noch ausgeschlossen.