Prozess gegen zweiten Germeringer Geldautomatensprenger beginnt

Der Niederländer (28) steht wegen einer versuchten Sprengung vor Gericht. Nur ein "Freundschaftsdienst" behauptet er zunächst.
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Ein Geldautomat an dieser Germeringer Bankfiliale sollte gesprengt werden: Zivile Fahrzeuge der Polizei stoppten die Täter.
Ein Geldautomat an dieser Germeringer Bankfiliale sollte gesprengt werden: Zivile Fahrzeuge der Polizei stoppten die Täter. © Tobias Hase (dpa)

München - Ein durch Polizeischüsse an Arm und Schulter verletzter Täter, drei verletzte SEK-Beamte und fünf demolierte Autos – es waren dramatische Szenen, die sich in der Nacht zum 17. Oktober 2018 am „Kleinen Stachus“ in Germering abspielten.

"Der Rückgang in 2021 ist vermutlich auf die "Nebenerscheinungen" der Corona-Pandemie zurückzuführen", sagte ein LKA-Sprecher. In den meisten Fällen (elf) wurde den Angaben zufolge Gas benutzt, um zu sprengen, in sechs Fällen feste Sprengsätze.

 

Der angeklagte Mann wird in den Gerichtssaal geführt.
Der angeklagte Mann wird in den Gerichtssaal geführt. © Sven Hoppe (dpa)

Die beiden Panzerknacker wollten dort den Geldautomaten einer Bankfiliale mit Gas sprengen. So wie es ihre holländische Bande bereits wiederholt mit Erfolg getan hatte. Unter anderem am 25. April 2018 in Ottobrunn (Beute etwa 350.000 Euro) und am 26. April 2018 in Grünwald (Beute 173.300 Euro). Die versuchte Sprengung eines Geldautomaten fünf Tage später in München ging allerdings schief.

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Nichtsdestotrotz machte die Bande weiter. Im Oktober geriet die Germeringer Filiale ins Visier der Panzerknacker. Doch noch bevor es in jener Nacht zur Sprengung des Geldautomaten kam, war die Polizei da.

Während einer der Täter durch 30 Schüsse gestoppt werden konnte, gelang seinem Komplizen trotz des Polizei-Einsatzes zu Fuß die Flucht. Der 28-Jährige wurde erst im Dezember 2020 in den Niederlanden festgenommen. Seit gestern sitzt er nun auf der Anklagebank des Landgerichts. Im Vorfeld hatte es bereits Telefonate der Prozessbeteiligten über einen möglichen Deal gegeben. Doch die Vorstellungen von Staatsanwaltschaft und Strafkammer auf der einen und der Berliner Verteidigerin und ihrem Mandanten auf der anderen Seite, lagen und liegen beim Prozessauftakt zunächst allzuweit auseinander. Während Oberstaatsanwalt Kai Gräber vier Jahre und elf Monate als untere Grenze markiert, will die Verteidigung eine deutlich mildere Strafe erreichen.

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Nord-Süd-Gefälle bei der Strafzumessung 

Die Anwältin beklagt dabei ein Nord-Süd-Gefälle bei der Strafzumessung. Vergleichbare Fälle andernorts hätten sogar mit Bewährungsstrafen geendet. Je weiter man aber nach Süden komme, desto härter werden die Strafen, sagt sie.

Streitpunkt bei der Bewertung der Taten ist vor allem die Frage, ob der Angeklagte als Mitglied einer Bande handelte, so wie es in der Anklage steht, oder ob es sich – wie der 28-Jährige erklärt – um einen einmaligen Freundschaftsdienst handelte. Einige Komplizen des 28-Jährigen wurden inzwischen verurteilt. Je nach Tatbeitrag bekamen sie zwischen einem Jahr und zehn Monaten bis zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft aufgebrummt. Bewährung bekam keiner. Die Methode wird derweil weiter munter praktiziert: In Bayern sind nach Angaben des LKA im vergangenen Jahr 14 Geldautomaten gesprengt worden. In vier dieser Fälle machten die Täter zwar keine Beute - in den zehn erfolgreichen erbeuteten sie allerdings zusammen rund eine Million Euro. 2018 – dem Jahr der Taten in Grünwald, Ottobrunn und Germering – waren laut LKA nur vier von 23 Sprengungen erfolgreich (600.000 Euro Beute), 2021 dagegen schon zehn von 17. Für die Ermittler ein Zeichen der zunehmenden Professionalisierung der Täter.

Im Prozess macht der Vorsitzende Richter Martin Hofmann dann klar, dass nur ein volles Geständnis eine mildere Strafe nach sich ziehen würde, weil nur dann keine umfangreiche Beweiserhebung mehr nötig sei. Der Hinweis scheint gewirkt zu haben. Nach einer Verhandlungspause räumt der 28-Jährige die Vorwürfe der Anklage über seine Verteidigerin "vollumfänglich" ein. Aufgrund der Absprache droht dem Mann nun eine Freiheitsstrafe zwischen vier Jahren und sechs Monaten und vier Jahren und elf Monaten. Eine härtere Strafe als erhofft, aber milder als er befürchten musste. Der Prozess wird fortgesetzt. Am Freitag könnte ein Urteil gefällt werden.

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3 Kommentare
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  • tutwaszursache am 26.01.2022 00:25 Uhr / Bewertung:

    14 Geldautomaten gesprengt für nur eine Million EUR Ertrag. Dafür stehen Cum-Ex-Banker noch nicht einmal auf. Die müssen dafür allerdings auch nicht mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen...

  • Rosinerl am 25.01.2022 23:08 Uhr / Bewertung:

    Wären die Grenzen noch mit Grenzkontrollen versehen, könnten die Täter anschließend nicht einfach in die Niederlande abhauen.

  • Kadoffesalod am 25.01.2022 19:40 Uhr / Bewertung:

    "Die Anwältin beklagt dabei ein Nord-Süd-Gefälle bei der Strafzumessung. Vergleichbare Fälle andernorts hätten sogar mit Bewährungsstrafen geendet. Je weiter man aber nach Süden komme, desto härter werden die Strafen, sagt sie."

    Die Anwältin hat absolut recht mit der Erkenntnis. Dass in Bayern die Polizei hart durchgreift und Richter streng sind, ist überall bekannt. Es gibt sogar eine Studie darüber.

    Jeder der ein Verbrechen begeht, kann also nicht behaupten er hätte das vorher nicht gewusst. Somit ist er selber schuld, wenn er sich dafür Bayern ausgesucht hat.

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