Prozess gegen Sepp Krätz geplatzt – weil er zahlt

Kurz vor Prozessbeginn akzeptiert Oktoberfest-Wirt Sepp Krätz eine Strafe von 18000 Euro. Es soll ein "Schlussstrich" sein, nachdem er 2010 einen Kellner getreten haben soll.
von  az
Wiesn-Wirt Sepp Krätz
Wiesn-Wirt Sepp Krätz © dpa

Kurz vor einem Prozess vor dem Münchner Amtsgericht hat Oktoberfestwirt Sepp Krätz einen Strafbefehl über 18 000 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung akzeptiert.

München - Im letzten Moment kam die Einsicht: Weniger als 24 Stunden vor seinem Prozess hat Wiesnwirt Sepp Krätz gestern den Strafbefehl angenommen. 18000 Euro muss der Hippodrom-Chef zahlen. Der für heute angesetzte Prozess ist damit geplatzt.
Gestern Vormittag noch weigerte Krätz sich der AZ gegenüber beharrlich, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Um 17.10 Uhr schickte er dann ein Schreiben: „Mein damaliger Mitarbeiter und ich haben einen Schlussstrich unter den leidigen Vorfall gezogen.“
Krätz soll die Putzhilfe am Eröffnungstag der Wiesn mehrmals getreten haben, weil der Mann vorübergehend nicht an seinem Arbeitsplatz im Biergarten war. Der Student erstattete zunächst Anzeige – zog diese kurz darauf zurück. Warum er dies tat, lässt sich nur vermuten.
„Nachdem er seine Anzeige widerrufen hat, habe auch ich meinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen, obwohl die mir darin zu Last gelegten Taten so nicht zutreffen“, schreibt Krätz weiter – und sieht sich offenbar als fürsorglicher Beschützer seines ehemaligen Angestellten: „Aber ich möchte mit der Rücknahme meines Einspruchs auch meinen Teil dazu beitragen, dass der junge Mann nicht über einen Prozess ins Rampenlicht der Öffentlichkeit gerät und nach seinem Studium möglicherweise Nachteile bei der Jobsuche bekommt.“
Das Amtsgericht erließ einen Strafbefehl über 60 Tagessätze à 300 Euro. Krätz ist damit glimpflich davon gekommen. Laut Justizexperten liegt eine Strafe von 60 Tagessätzen für eine Körperverletzung am unteren Rand des Spektrums. Hätte Krätz auf den Prozess bestanden, wäre es denkbar gewesen, dass der Einspruch zum Eigentor geworden wäre: Der Strafrahmen bei Körperverletzung beginnt bei einer Geldstrafe und reicht bis zu einer Höchststrafe von fünf Jahren Haft. Krätz war bei der vergangenen Wiesn durch eine rüde Gangart mit seinen Kellnern aufgefallen. Wirtschaftsreferent Dieter Reiter erteilte ihm eine Abmahnung. Krätz hat Besserung gelobt – und sich zuletzt beim Frühlingsfest tadellos verhalten. 

 

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