Prozess gegen Drogenkurier und zwei Münchner Dealer
München - Es geht für den mutmaßlichen Drogenkurier Hannes G. (21, Name geändert) um viel. Kann bei dem zum Zeitpunkt der Taten noch Heranwachsenden Jugendrecht angewendet werden, oder muss er nach dem härteren Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden?
Diese Entscheidung muss die 4. Jugendkammer des Landgerichts fällen, für den jungen Angeklagten kann sie viele Monate Gefängnis zusätzlich bedeuten.
Der 21-Jährige sitzt mit zwei mutmaßlichen Münchner Dealern (53 und 57 Jahre alt) seit Montag auf der Anklagebank des Landgerichts.
Doch während Hannes G. über seinen Anwalt Peter Schneider ein umfängliches Geständnis abgibt, schweigen die beiden anderen zu den Vorwürfen.
Komplize des Angeklagten kam nicht pünktlich aus Stadelheim
Der Prozess konnte nur mit großer Verspätung beginnen. Der Grund: Einer der beiden mutmaßlichen Komplizen von Hannes G. war trotz Ladung nicht pünktlich aus der JVA Stadelheim zum Strafjustizzentrum transportiert worden. Der Prozesstermin war offenbar nicht weitergegeben worden.
Laut Anklage war Hannes G. Mitglied einer holländischen Drogenbande, die Heroin, Kokain und andere Betäubungsmittel im zweistelligen Kilobereich aus Heerlen in den Niederlanden nach Deutschland und Frankreich schmuggelte.
Bis zu 1.000 Euro für eine Drogenfahrt
Zu diesem Zweck mietete Hannes G. laut Anklage Mietautos an und brachte das verpackte Rauschgift im Auto versteckt zu den Abnehmern. Das Drogengeld brachte er dann wiederum zurück nach Heerlen. Für jede Fahrt gab es 150 bis 1.000 Euro.
Die beiden Abnehmer der holländischen Drogenbande sollen das Rauschgift, das ihnen die Heerlen-Connection von Januar bis Oktober 2019 lieferte, in München verkauft haben. Der Prozess wird fortgesetzt.
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