Prozess: Für Sozialwohnung Beamtin bestochen
MÜNCHEN - Mit 100 Euro wollte eine Frührentnerin (58) eine Beamtin vom Münchner Wohnungsamt bestechen, um an eine passende Sozialwohnung zu gelangen. Gestern stand sie wegen Bestechung vor dem Münchner Amtsgericht.
Der Wohnungsmarkt in München ist hart umkämpft. Um eine passende Bleibe über das Sozialreferat zu finden, griff Frührentnerin Rosi H. (58) zu einem unsauberen Mittel: Damit sie eine Altbauwohnung im Erdgeschoss bekommt, versuchte sie die Beamtin vom Wohnungsamt mit 100 Euro zu bestechen. Dafür musste sie sich gestern vor dem Münchner Amtsgericht verantworten. „Ich wollte niemanden bestechen. Ich wollte mich nur bedanken. Das Geld war für die Kaffeekasse, weil sich die Dame so bemüht hat“, sagte Rosi H.. Sie lebt derzeit mit einer gehbehinderten Mitbewohnerin (97) in einer 80 Quadratmeter Wohnung für 880 Euro Kaltmiete monatlich. „Die Wohnung ist feucht und es zieht. Ich leide nämlich unter Rheuma und Arthrose.“ Deshalb kann sie auch ihren Beruf als Industriekauffrau seit sieben Jahren nicht mehr ausführen. Über die Wohnungsbaugesellschaften wollte sie eine besser Bleibe finden: "Die schickten mich zum Wohnungsamt und da hänge ich jetzt seit zwei Jahren auf der Warteliste."
2100 Euro Strafe
Am 2. November 2008 bekam die Gruppenleiterin Annegret D. (57) vom Amt für Wohnen und Migration in der Franziskanerstraße 8 einen Brief von der Angeklagten. „Als ich ihn öffnete fielen mir zwei 50 Euro Scheine entgegen. Ich habe es sofort meinem Vorgesetzten gemeldet“, erinnert sich die Beamtin im Zeugenstand. In dem Schreiben bedankte sie die Angeklagte für die Wohnungsvorschläge. Aber: „Leider war noch keine adäquate Wohnung dabei.“ Dann fügte sie noch eine Wunschliste an: Kein Beton, lieber Ziegelbau. Es sollte eine Altbauwohnung im ersten Stock sein. Fahrstuhl für ihre gebrechliche Mitbewohnerin wäre gut. Zum Schluss schrieb sie: „Vielen Dank für Ihre Hilfe.“
Die Angeklagte beteuerte: „Ich wusste nicht, dass so etwas strafbar ist. Es tut mir leid.“ In Anbetracht ihrer Rente von 1200 Euro und ihrer kostspieligen Krankheit verurteilte der Richter Rosi H. zu 2100 Euro Strafe wegen „Vorteilsgewährung“. Die Strafe kann sie in 130 Euro Raten abstottern.
th
- Themen:
- Amtsgericht München
- Beamte