Unfallflucht: Frau (89) wird von umgefahrenem Schild erschlagen

Ein Autofahrer hatte beim Einparken das Verkehrsschild gerammt. Der 38-Jährige wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
von  John Schneider
Der Angeklagte und sein Anwalt Marco Noli.
Der Angeklagte und sein Anwalt Marco Noli. © Sigi Müller

München - Es war, da sind sich alle Prozessbeteiligten im Gerichtssaal A 30 des Strafjustizzentrums einig, eine Verkettung vieler unglücklicher Umstände, die zum Tod der 89-jährigen Berta G. (Namen geändert) geführt hat.

Die Frau passierte am Morgen des Nikolaustags 2019 genau in dem Moment ein Verkehrsschild in der Sendlinger Danklstraße, als ein Autofahrer beim Einparken den falschen Gang einlegte. Das gemietete Elektroauto machte einen Satz nach vorne.

Frau von Schild getroffen - drei Tage später stirbt sie

Der Wagen knickte daraufhin trotz sofortiger Bremsung ein Straßenschild um, das wiederum Berta G. am Kopf traf. Das Opfer stürzte zu Boden und blieb blutüberströmt liegen. Berta G. hatte schwere Kopfverletzungen erlitten und starb drei Tage später im Krankenhaus.

Peter B. erklärt vor Gericht, dass er die Kollision mit dem Schild zwar gespürt habe, aber: "Die Frau habe ich nicht gesehen." Er habe in dem Moment nach hinten geschaut.

Der Unfall hat eine Vorgeschichte: Damals habe er in einer Bar gearbeitet und am Abend zuvor dort viel Gin getrunken. Nach ein paar Stunden Schlaf an seinem Arbeitsplatz sei er dann morgens nach Hause aufgebrochen. Zu diesem Zweck mietete er per App ein Auto an, das in der Nähe abgestellt worden sei. "Eine Fehlentscheidung", sagt Peter B. im Gericht.

Frau von Schild erschlagen: Fahrer begeht Unfallflucht

Er sei dann vom Ostbahnhof nach Sendling gefahren und beim Einparken in der Nähe seiner Wohnung sei dann der Unfall passiert.
Peter B. machte die Sache damals aber noch schlimmer. Denn in seiner Panik wartete er nicht ab, bis die von Zeugen alarmierten Retter und die Polizei am Unfallort eintrafen und die blutende Frau versorgten, sondern ging einfach nach Hause. Drei Stunden später klingelte es an der Tür. Die Polizei hatte über den Autovermieter die Adresse des Unfallflüchtigen herausgefunden.

Der Staatsanwalt findet die Taten "besonders verwerflich". Zum einen wegen der Unfallflucht, zum anderen weil Peter B. im September bei einer Verkehrskontrolle auf einem E-Scooter erneut mit Alkohol im Blut erwischt wurde. Der Ankläger fordert zwei Jahre und sechs Monate Haft und einen Führerscheinentzug "für immer".

Verteidiger Marco Noli hält das für überzogen und führt unter anderem das Geständnis seines Mandanten, dessen Einsicht und Therapiewilligkeit ins Feld. Eine Bewährungsstrafe sei da angemessener. Und das denkt auch die Richterin. Das Urteil: Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung sowie drei Jahre Führerscheinentzug.

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