Prozess: Falschen Polizisten droht lange Haft

Die Angeklagten geben im Prozess zu, als Abholer bei dem Betrug mitgewirkt zu haben.
von  John Schneider
In München werden am Dienstag zwei "falsche Polizisten" verurteilt. (Symbolbild)
In München werden am Dienstag zwei "falsche Polizisten" verurteilt. (Symbolbild) © dpa

München - Als "besonders verwerflich" bezeichnet Oberstaatsanwalt Kai Gräber in der Anklage das Vorgehen einer Bande, die mit der "Falsche-Polizisten"-Masche ihre Opfer um deren Vermögen bringt. Die Betrüger suchen sich dabei gezielt ältere Menschen aus, die in ihrer Kritikfähigkeit eingeschränkt seien, sprich zu gutgläubig sind.

Falsche Polizisten täuschten Einbruch in Nachbarschaft vor

So wie die 78-jährige Münchnerin, die am 27. April des vergangenen Jahres von einem angeblichen Polizisten angerufen wurde, der ihr weismachte, dass es in ihrer Nachbarschaft zu einem Raubüberfall gekommen sei.

Es sei der Polizei zwar gelungen, mehrere Täter zu überführen, erklärte der Anrufer damals, aber einige Verdächtige wären noch auf der Flucht. Bei einer festgenommenen Person habe man einen Hinweis gefunden, dass ein Einbruch bei der 78-Jährigen unmittelbar bevorstehe.

Seniorin hob knapp 50.000 Euro vom Konto ab

Als der Anrufer sein Opfer von der drohenden Gefahr für ihr Eigentum überzeugt hatte, forschte er die Vermögensverhältnisse der Frau aus. Die dann auch gutgläubig preisgab, dass sie Zehntausende Euro auf verschiedenen Konten besäße.

Das Geld sei in der Bank nicht sicher, erklärte der "Polizist" daraufhin, da die Bank mit den Tätern zusammenarbeite. Sie solle es abheben und der Polizei übergeben.

An den nächsten beiden Tagen fuhr sie nach Anweisung des "Polizisten" mit ihrem Pkw ihre Banken ab, hob jeweils Tausende von Euro ab und deponierte das Geld jeweils auf einem Vorderreifen ihres Wagens. Als sie zurückkehrte, war das Geld in allen Fällen nicht mehr da. Insgesamt erbeuteten die Betrüger auf diese Weise 49.000 Euro.

Hauptangeklagte agierten als Geldabholer

Die beiden Angeklagten fungierten in dem Betrugssystem laut Anklage als Abholer. Der 30-jährige Hauptangeklagte und seine 31-jährige Komplizin holten das Geld bei den Opfern ab und übergaben es einem Hintermann, einem sogenannten Logistiker.

In einem Fall seien die beiden aber zu spät gekommen, stellte sich im Laufe des Prozesses heraus. Das Geld soll damals von jemanden anders bereits abgeholt worden sein.

Die Prozessbeteiligten einigen sich auf Deal

Immerhin: Die beiden auf der Anklagebank sind weitgehend geständig. "Mein Mandant steht zu seiner individuellen Verantwortung und bereut seine Tat", erklärt der renommierte Strafverteidiger Nicolas Frühsorger, der den 30-Jährigen vertritt.

Die Prozessbeteiligten einigen sich in einem sogenannten Deal auf ein Strafmaß von etwa vier Jahren für den 30-Jährigen. Seine Komplizin wird demnach um die zwei Jahre Haft absitzen müssen.

Das Urteil soll am Dienstag gesprochen werden.

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