Prozess: Der Dealer (62) ist ein Waffennarr

Bei dem Frührentner werden Marihuana, ein Wurfstern und eine Gaspistole gefunden.
John Schneider
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Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht München.
Sven Hoppe/dpa Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht München.

München - Der Mann auf der Anklagebank entspricht nicht ganz dem Klischee, das einem beim Begriff Drogendealer in den Sinn kommt. Hannes V. (62, Name geändert) ist Frührentner und ein schmerzgeplagter Mann. Aus diesem Grund konsumiere er auch Cannabisprodukte zur Schmerzlinderung, heißt es gestern beim Auftakt des Prozesses gegen ihn.

Doch Hannes V. ist nicht nur Konsument von Drogen, sondern laut Anklage auch ein Dealer. So soll der 62-Jährige am 25. November 2019 einem Mann 50 Gramm Marihuana auf Kommission übergeben haben.

Polizei findet Drogengeld und Waffen

Die 50 Gramm sind nur die Spitze des Eisberges. Bei der Durchsuchung seiner Schongauer Wohnung fanden die Ermittler 2,3 Kilo Marihuana sowie 20 Milliliter Cannabisöl. Das soll er hergestellt haben, um seine Schmerzen zu lindern. Die Vorwürfe werden im Wesentlichen eingeräumt, erklärt seine Verteidigerin Birgit Schwerdt.

In einem Hinterzimmer der kleinen Wohnung bewahrte er rund 260 Gramm des Marihuanas, in einem Reisekoffer weitere rund 1.000 Gramm sowie in der ganzen Wohnung verteilt Bargeld in Höhe von knapp 16. 000 Euro auf. Drogengeld, wie die Staatsanwaltschaft glaubt. Die Geschäfte liefen offenbar ganz gut.

Was die Sache für ihn verschlimmern dürfte: Rund um seinen Wohnzimmertisch fanden die Ermittler im Februar 2020 auch jede Menge Waffen. So lagerte der Waffennarr, wie er sich selber bezeichnet, in einem Ablagefach des Tisches eine geladene und entsicherte C02-Waffe. Im Nachttisch daneben verwahrte Hannes V. einen Wurfstern.

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Daneben fand sich ein selbst gebauter Baseballschläger mit Metallkopf, ein spitzer Brieföffner, ein Gasdruckrevolver zum Verschießen von Plastikprojektilen, ein Gewehrkoffer mit einer G 36-Nachbildung sowie eine verbotene Präzisionsschleuder zum Verschießen von Stahlkugeln samt der nötigen Stahlkugeln.Der Prozess wird fortgesetzt.

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