Prozess: Das Rätsel um das verschwundene Gold

Im Landgericht macht sich ein Richter auf die Suche nach einem Goldbarren – und findet einen mysteriösen Verdächtigen.
Paul Nöllke |
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Auf der Suche nach dem Barren: Richter Florian Lindemann.
Nöllke Auf der Suche nach dem Barren: Richter Florian Lindemann.

München - Wer der Verdächtige ist, weiß keiner. Nur, dass es einen gibt. Und, dass dessen Haus durchsucht wurde. Doch ob er auch wirklich der Golddieb ist, bleibt eine offene Frage.

Vor dem Landgericht München II wird ein Fall verhandelt, der Richter Florian Lindemann in die Rolle eines Detektives schlüpfen lässt: Herr U., Mitarbeiter eines Pharmaunternehmens, will für das Alter vorsorgen. Dazu bestellt er seit mehreren Jahren immer wieder Goldbarren. "Es ist natürlich nicht die optimale Altersvorsorge", gibt U. zu. "Aber für mich lohnt es sich." Er bestellt sich sogar so viel Gold, dass ihm erstmal gar nicht auffällt, dass etwas fehlt.

Fremde Unterschrift auf Lieferbestätigung

Ein paar Monate nach den Lieferungen zählt U. seine Goldbarren und er bemerkt, dass ein 250 Gramm schwerer Barren unauffindbar ist (heutiger Wert ungefähr 10.000 Euro). Besorgt wendet sich U. an das Unternehmen Stollberg Edelmetalle aus Starnberg, wo er das wertvolle Metall bestellt hatte, und fordert eine Lieferbestätigung an. Als er diese vor sich hat, ist er geschockt: Die Unterschrift auf der Bestätigung ist eine fremde.

Besonders ärgerlich ist das für Herrn U., da ihm das Gleiche offenbar schon mal passiert ist. Damals habe er den Goldbarren von Stollberg zwar bekommen, das Gold war aber in seine Firma geschickt worden und U. musste es im Paketraum abholen. "Das ist Wahnsinn bei so einem Wert", findet er. Da Herr U. damals jeden Tag im Büro war, ließ er sich das Gold immer in die Firma schicken. Normalerweise habe der Lieferant aber kurz davor angerufen und Herrn U. das Paket persönlich übergeben – nicht so die Lieferung der Firma Stollberg, welche die wertvolle Fracht mit UPS verschicken ließ.

Klage gegen Edelmetallhändler

Nach dem Vorfall im Paketraum habe U. bei Stollberg angerufen und sich beschwert. Ihm sei dann gesagt worden, dass dies nicht mehr passieren werde. Die neue Lieferbestätigung zeige jedoch, dass sich der Goldversand Stollberg nicht daran gehalten habe, und der Goldbarren wieder in die Firma geschickt worden sei – und dort verschwand. Deswegen klagt U. nun gegen Stollberg.

Der Geschäftsführer des Edelmetallhändlers will sich nicht an die erste Beschwerde von U. erinnern. Das Paket mit UPS zu verschicken sei oft sicherer als per Spezialtransport, so der Beklagte. Ein Transporter sei schon einmal überfallen worden. Zudem legt der Anwalt des Beklagten ein überraschendes Dokument vor: Es gab wohl eine polizeiliche Hausdurchsuchung bei einem Verdächtigen. Ob der Goldbarren dort gefunden wurde? Keiner weiß es, auch Richter Lindemann ist überrascht und will mehr Informationen anfordern. So wollen beide Parteien abwarten, ob der Barren nicht doch noch gefunden wird. Die Suche nach dem Golddieb – sie geht weiter.

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