Prozess: BMW verklagt BMW-Testfahrer

Ein Ex-Versuchsfahrer streitet mit BMW, weil sein hochmotorisierter 1er angeblich zu viel verbraucht. Der Autobauer wiegelte ab - und verklagte den Schwabinger.
von  John Schneider
Werner P. im Gerichtsflur. Um einen BMW M140i xDrive geht's in dem Prozess.
Werner P. im Gerichtsflur. Um einen BMW M140i xDrive geht's in dem Prozess. © jot, BMW

München - Versuchsfahrer i.R. – so bezeichnet sich Werner P. auf seiner Visitenkarte. Er fuhr jahrzehntelang BMW, schrubbte dabei Millionen von Kilometern herunter. Der Schwabinger kennt sich also aus mit bayrischen Sportwagen. Auch privat schwor der Ruheständler auf BMW. Doch seine Liebe zu den PS-starken Modellen hat einen Knacks bekommen.

Der Grund: Sein BMW M140i xDrive, den er 2016 leaste und inzwischen wieder abgab, hatte eine Macke, sagt der BMW-Experte. Weil der Wagen mit einer falschen Software ausgestattet sein soll, habe er wesentlich mehr verbraucht als in den technischen Daten angegeben. 18 Liter habe der Wagen auf hundert Kilometer geschluckt. Statt 7,6 Liter. Das könne er mit Protokollen beweisen.

340 PS müssten es schon sein

Werner P. minderte die Monatsrate seines Leasingvertrages um 20 Prozent. BMW ließ sich das nicht gefallen und zog vor Gericht. Die BMW-Vertreterin weist im Prozess darauf hin, dass die Fachabteilung erklärt habe, dass das Modell keine Mängel habe. Außerdem habe man ihm doch ein Ersatzfahrzeug angeboten. Werner P. habe dies aber abgelehnt.

Das habe er tatsächlich, sagt der Rentner. Aber nur, weil man ihm nicht genau sagen konnte, welches Fahrzeug er als Ersatz bekommen würde. 340 PS hätte man ihm aber schon garantieren müssen. Amtsrichterin Stefanie Kruis dringt auf einen Vergleich. Ansonsten müsse man einen Gutachter bemühen. Die Kosten dafür würden den Streitwert aber bei weitem überschreiten. Klarer Fall von unwirtschaftlich.

Richterin schlägt Vergleich vor

Die Richterin schlägt daher die Zahlung der Hälfte der Forderung als Vergleich vor. Werner P. müsste dann noch knapp 600 Euro zahlen. "Schweren Herzens" stimmt Werner P. zu. Jetzt muss noch der Autobauer einverstanden sein. Kommt der Vergleich nicht zustande, wird Richterin Kruis am 27. März eine Entscheidung bekannt geben.

Es würde dann wohl darauf hinauslaufen, einen Gutachter zu beauftragen. Und der hätte dann noch das Problem, dass im Moment niemand so recht weiß, wo sich das Auto derzeit befindet.

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