Prozess: Bei MVG-Streik gibt's kein Fahrgeld zurück
MÜNCHEN - Wenn wegen eines Streiks U-Bahn, Tram und Busse nicht fahren, können die Fahrgäste nicht auf Entschädigung hoffen. Das Amtsgericht München lehnte eine entsprechende Klage ab.
Ein Mann hatte gegen die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) geklagt, weil er wegen eines Streiks im September 2005 einen ganzen Tag lang U-Bahn, Tram und Busse nicht nutzen konnte. Er forderte 1,23 Euro. Dieser Betrag ergab sich aus dem Preis für sein Jahresabonnement geteilt durch die Laufzeit von 353 Tagen.
Der zuständige Richter wies die Klage jedoch ab, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der Anspruch auf Erstattung werde durch die Beförderungsbedingungen der MVG ausgeschlossen. „Eine Erstattung würde nämlich einen völlig unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für minimale Erstattungsbeträge erfordern“, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.
dpa
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