Prozess: Angeklagter wollte Leiche mit Rollstuhl wegschaffen

Seit Montag muss sich ein 31-Jähriger wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Er hatte versucht, den Toten verschwinden zu lassen – und wurde erwischt.
von  John Schneider
Der Angeklagte.
Der Angeklagte. © jot

München - Der Gedanke an den Alfred-Hitchcock-Film "Immer Ärger mit Harry" (1955) drängt sich förmlich auf. In dem Filmklassiker geht es darum, eine Leiche verschwinden zu lassen. Was sich als schwierig erweist. Nicht nur im Film. Ähnliche Probleme hatte Peter G. (31, Name geändert). Laut Anklage schlug er in der Nacht auf den 19. September 2021 seinen Spezl – und Mitbewohner eines Zimmers in einem Freimanner Wohnheim – im Streit tot.

Opfer starb an inneren Blutungen

Das Opfer, das sich laut Anklage in den Monaten zuvor mehreren Beinoperationen unterziehen musste und deshalb auf einen Rollstuhl angewiesen war, starb an den starken inneren Blutungen, die ihm die Schläge "mit vielfacher und massiver Gewalt" im Bauchbereich zugefügt hatten.

Zwei Tage verbrachte Peter G. mit der Leiche im Zimmer, dann wollte er sie fortschaffen. Laut Anklage passte der Rollstuhl des Toten aber nicht in den Aufzug. Jedenfalls nicht mit einer Leiche darin. Peter G. habe daraufhin versucht, den Rollstuhl über die Treppe des Hauses ins Erdgeschoss zu transportieren. Doch der Rollstuhl machte sich selbstständig und die Leiche fiel zu Boden.

Hausmeister alarmiert Rettungsdienst

In diesem Moment stieß der Hausmeister (62) dazu. Weil die Leiche aber mit einer Kapuze und einer Maske ausstaffiert worden war, erkannte der 62-Jährige nicht sofort, dass der Mann tot war.

Er soll sogar noch einen Rauchmelder installiert haben, bevor er sich weiter um Peter G. und den Rollstuhlfahrer gekümmert habe. Peter G. habe ihm erklärt, dass es dem Opfer nicht gut gehe, erinnert sich der 62-Jährige im Zeugenstand. Er habe daraufhin die Rettungsdienste alarmiert. An das mit dem Rauchmelder erinnere er sich nicht mehr so genau.

Angeklagter gibt an, alkoholabhängig zu sein

Peter G. soll die Tat bei einer Vernehmung bereits eingeräumt haben. Sein Mandant sei aber jetzt zu nervös, um von sich aus über die Tat zu reden, würde aber Fragen beantworten, erklärt Strafverteidiger Thomas Novak. So berichtet Peter G. unter anderem von seiner Alkoholsucht. Er trinke seit er 15 war, und sei in den vergangenen Jahren "durchgehend betrunken" gewesen.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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