Prozess am Landgericht München: 10-Jährige missbraucht

Der 66-Jährige Angeklagte kündigt ein Geständnis an, um dem Opfer die Aussage vor Gericht zu ersparen.
München - Eine schrecklich unnette Familie: der "Onkel" missbraucht die Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin, deren neuer Freund schläft wiederum mit der jugendlichen Tochter des "Onkels", der auch nach der Trennung seine Finger nicht von der Ex lassen kann.
Dieses Bild bekommt, wer am Dienstag die Anklage und die Aussagen des 66-jährigen Angeklagten hört. Seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter der gemeinsamen Tochter habe oft unter Geldmangel gelitten. Er sei dann finanziell eingesprungen, die Frau habe sich zudem als Prostituierte verdingt, erzählt Manfred G. vor Gericht.
Missbrauch ging über zwei Jahre
Das sollen die Umstände sein, in der Johanna D. (Schutzname) missbraucht und vergewaltigt wurde. Als die Übergriffe begannen, war das Mädchen erst zehn Jahre alt. Mit dem Mann, den sie "Onkel" nannte, war sie vertraut und freundschaftlich verbunden, ging in seinem Haus im Kreis Ebersberg ein und aus.
Am gravierendsten ist nach der vorläufigen Einschätzung des Gerichts der Fall I. 5b der Anklage. Es ist einer der letzten Vorkommnisse. Die Ermittler schätzen, dass es im Januar oder Februar 2017 gewesen sein muss, als die damals 12-Jährige mit ihrem "Onkel" zum Wertstoffhof und danach mit zu seinem Haus fährt.
Schon auf der Fahrt soll er sie am Oberschenkel und zwischen den Beinen angefasst haben. Im Haus habe er sie dann laut Anklage in den Keller bugsiert und eingesperrt. Dann fesselte und vergewaltigte er das Kind. Falls sie jemandem davon erzählen würde, drohte "Onkel" mit negativen Konsequenzen, ohne konkret zu werden. Johanna schwieg zunächst aus Angst vor ihrem Peiniger.
Nicht das einzige Opfer
Johanna war nicht das einzige Opfer. Auch eine Freundin seiner Tochter wurde laut Anklage von Manfred G. vor sieben oder acht Jahren missbraucht.
Der 66-Jährige hat Schilddrüsen und Speiseröhren-Problem und müsste operiert werden. Er hat den Eingriff wegen des Prozesses verschoben: "Ich möchte es hinter mich bringen. Ich leide auch."
Und er ist offenbar bereit, ein Geständnis abzulegen und damit den beiden Mädchen, den Gang in den Zeugenstand zu ersparen. Das Gericht hat ihm dafür eine Haftstrafe nicht über neuneinhalb Jahre in Aussicht gestellt. Zunächst möchte der Angeklagte aber das Video der Vernehmungen seiner beiden Opfer sehen. Die Öffentlichkeit wird dabei auf Antrag der Nebenklage ausgeschlossen.
Das Urteil soll am 14. August fallen.