Prozess am Amtsgericht München: Kind zerkratzt Auto - die Familie muss nicht zahlen
München - Ein siebenjähriger Junge ist mit seiner großen Schwester und seinem Stiefvater an der Straße unterwegs. Als er mit seinem Kickboard in der Hand über die Straße gehen will, fährt ein Auto an ihm vorbei. Der kleine Junge geht zur Seite, macht dabei aber mit dem Lenker seines Kickboards versehentlich einen großen Kratzer in ein geparktes Auto.
Passiert ist das ganze im April vor knapp zwei Jahren in Brunnthal. Der Besitzer des geparkten Autos verklagte die Familie des Jungen nun auf Schadensersatz in Höhe von knapp 1.500 Euro. Der zuständige Richter am Amtsgericht München wies die Klage nun allerdings ab.
Darum ist die Schadensersatzforderung unbegründet
Der Grund: Kinder zwischen sieben und zehn Jahren können gesetzlich nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die sie "bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügen" - Vorsatz ausgeschlossen. Bei geparkten Autos findet dieses Gesetz eigentlich keine Anwendung, da hier normalerweise keine verkehrsbedingte Überforderungssituation für das Kind vorliegt.
In diesem Fall macht das Gericht allerdings eine Ausnahme, da der Junge durch das fahrende Auto irritiert wurde und in der Konsequenz das geparkte Auto beschädigt hat - es war also mit der Situation überfordert. Wie der Richter begründet, sei es unerheblich, ob die Überforderung vom beschädigten oder einem anderen Auto ausgegangen ist. Die Schadensersatzforderung ist also unbegründet.