Prozess: 55-Jährige behindert, weil sie Blut spendete

Nerv im Arm verletzt: Das Oberlandesgericht muss klären, ob die 55-Jährige über die Risiken ausreichend aufgeklärt wurde.
John Schneider |
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Blut spenden: Viele Menschen helfen regelmäßig.
ho Blut spenden: Viele Menschen helfen regelmäßig.

München Conny R. half gerne mit ihrem eigenen Blut aus. 63 Mal wurde die 55-Jährige seit 1986 für dringend benötigte Blutkonserven zur Ader gelassen. Doch am 15. Mai ging die 63. Spende fürchterlich schief. Bei der Blutentnahme wird ein Nerv im Arm der erfahrenen Blutspenderin verletzt.

Aufgrund der Nervenverletzung wird ihr ein Behinderungsgrad von 20 Prozent bescheinigt. Sie ist außerdem zu zehn Prozent erwerbsvermindert. Doch eine Entschädigung sieht sie nie. Der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes und dessen Haftpflichtversicherung fühlen sich nicht zuständig.

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Conny R. legt Klage ein. Sie will ein Schmerzensgeld von 8000 Euro, einen Schadenersatz von 12 000 Euro sowie eine monatliche Haushaltsführungsrente von 255 Euro.

Die Forderungen begründete ihr Anwalt Martin Doss – sie selber fehlte beim Verhandlungstermin am Donnerstag – mit mangelhafter Aufklärung über die Risiken. „Wenn ich gewusst hätte, was passieren kann, hätte ich es nicht gemacht“, habe ihm seine Mandantin gesagt, erklärt Doss.

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Das Rote Kreuz widerspricht. 1986 vor der ersten Blutspende sei die Frau über mögliche Folgen informiert worden und habe dies auch mit ihrer Unterschrift unter einem zweiseitigen Aufklärungsbogen bestätigt. Als Mehrfachspenderin habe sie später jeweils unterzeichnet, dass ihre Fragen beantwortet worden seien. Mehr Aufklärung könne man bei dem „Massenbetrieb“ Blutspende nicht verlangen.

Vor dem Münchner Landgericht setzte sich der Blutspendedienst damit durch, die Klage von Conny R. wurde abgewiesen. Doch es gibt ein Detail, das dem OLG-Senat Kopfschmerzen verursachen könnte: Wurde Conny R. seinerzeit auch über mögliche Nervenverletzungen aufgeklärt? Anwalt Doss sagt nein: Nach seiner Kenntnis sei dieses spezifische Risiko damals noch gar nicht bekanntgewesen. Die Aufklärung über Risiken müsse aber „an den gegenwärtigen Wissensstand angepasst werden“, fordert er.

Strittig ist auch, ob die Erstaufklärung auch in einem mündlichen Gespräch erfolgte oder lediglich durch Aushändigung des Aufklärungsbogens. Der Senat wird das alles möglicherweise in einer Beweisaufnahme klären müssen.

Der Prozess geht am 22. Oktober weiter.

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