Prozess: 14 cm entscheiden den Streit um ein Wohnmobil

München - In Bellinzona war Schluss. Wegen eines Motorschadens blieb das Wohnmobil eines Badeners liegen. Nichts ging mehr, das Fahrzeug musste zurück nach Hause transportiert werden. Kein Problem, denn für diesen Fall hatte der Mann ja eine Versicherung abgeschlossen.
Doch im Versicherungsvertrag steht, dass die Kosten für den Rücktransport nur dann erstattet werden, wenn das Wohnmobil nicht höher als 3,20 Meter ist. Das aber bestreitet die Münchner Versicherung und zahlt die geforderten 2.499 Euro nicht. Der Mann klagt daraufhin beim Amtsgericht. Und bekommt Recht.
Der Hintergrund: Das Wohnmobil des Klägers blieb im Juni 2019 wegen eines Motorschadens in der Schweiz bei Bellinzona liegen. Der Kläger telefonierte mit der Versicherung wegen des Rücktransports und beauftragte daraufhin eine Drittfirma, sein Fahrzeug nach Deutschland zurückzubringen. Kostenpunkt: 2.499 Euro.
Laut den Versicherungsbedingungen sind die Kosten eines Fahrzeugtransports für Wohnmobile bei Überschreitung einer Höhe von 3,20 Meter einschließlich Ladung aber nicht versichert.
Im Einzelfall muss ausgemessen werden
Der Kläger meint nun, dass sein Wohnmobil, nachdem er die Dachklimaanlage abgebaut, den Reifendruck reduziert und die Luftfederung abgelassen hatte, nur noch 3,06 Meter hoch gewesen sei.
Die Versicherung hält dagegen: Der Transport des Wohnmobils des Klägers sei nicht versichert, da es laut Fahrzeugschein 3,40 Meter hoch sei. Auf die Höhe im demontierten Zustand komme es gar nicht an.
Die Amtsrichterin ist anderer Meinung. Sie verdonnert die Versicherung zur Erstattung der Transportkosten. Und zwar weil in einer Vertragsklausel steht, dass der Ausschluss ab "einer Höhe von 3,20 Meter einschließlich Ladung" greift. Angaben zur Höhe der Ladung können aber in den Fahrzeugpapieren gar nicht enthalten sein. Deshalb muss im Einzelfall gemessen werden. Für die Version des Klägers spricht zudem, dass die Transportfirma keine Zusatzkosten wegen Überhöhe geltend gemacht hat.