Protest gegen Waldfrevel am Isarhochufer

„Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten.“ Unbekannte fällen im Schutzgebiet 17 Fichten – die Polizei ermittelt und der Bund Naturschutz fordert massive Strafen: „Wehret den Anfängen.“
von  Abendzeitung
Demo gegen die Waldfrevler: Der Bund Naturschutz steht in der Schneise, die jetzt den Blick aufs Isartal freigibt.
Demo gegen die Waldfrevler: Der Bund Naturschutz steht in der Schneise, die jetzt den Blick aufs Isartal freigibt. © az

„Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten.“ Unbekannte fällen im Schutzgebiet 17 Fichten – die Polizei ermittelt und der Bund Naturschutz fordert massive Strafen: „Wehret den Anfängen.“

GRÜNWALD Die Empörung ist einhellig: Vertreter von Bund Naturschutz, Gemeinde Grünwald, Stadt und Landkreis München verurteilten gestern mit scharfen Worten den Baumfrevel am Isarhochufer bei Geiselgasteig (AZ berichtete). Unbekannte Täter hatten dort illegal 17 massive Fichten und eine ganze Reihe kleinerer Buchen und Ahorn umschneiden lassen. Das Resultat: ein wunderbarer freier Blick übers Isartal von zwei Häusern aus.

„Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten“, schimpfte Grünwalds Bürgermeister Jan Neusiedl. Und: „Wir haben gerade bei der Polizei nachgefragt. Es gibt einen Anfangsverdacht.“

„Sehr gravierender Fall“

Als „sehr gravierenden Fall“ stufte Susanne Geist vom Landratsamt den Baumfrevel ein. Weil es nach Auskunft von Werner Leibgebauer vom städtischen Gartenbau nicht möglich ist, regte sie für den Fall einer juristischen Aufarbeitung auch die Auflage von Ausgleichspflanzungen an.

Denn klar ist: Die bis dato unbekannten Übeltäter waren mit ihrer illegalen Fällaktion sehr „erfolgreich“. Es wird Jahrzehnte dauern, bis auf dieser Fläche von rund einem Hektar die prächtigen Bäume wieder nachgewachsen sind wie zuvor.

Leibgebauer bezeichnete den betroffenen Wald als sehr wichtig für den Erhalt des Isarhochufers: „Wir sind sehr erbost und betroffen.“

Der Strafrahmen

„Wehret den Anfängen“, erklärte Rudolf Nützel vom Bund Naturschutz (BN) München. „Irgend jemand hat sich hier im Landschaftsschutzgebiet den Blick freigehauen.“ Das dürfe nicht Schule machen – deswegen fordert der BN „empfindliche Strafen“. Bloß: Der Strafrahmen liegt bei maximal 25000 Euro. Ein Klacks gegen die Wertsteigerung bei den Häusern, deren Bewohner jetzt ungestört von lästigen Bäumen aufs Isartal blicken können

R. Huber

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