Protest-Banner ins Stadion geschmuggelt: Bayern-Fan klagt gegen Hausverbot – und verliert

Der Mann hatte ein ungenehmigtes Protest-Banner ins Stadion geschmuggelt.
von  John Schneider
In der Allianz Arena finden die Heimspiele des FC Bayern München statt
In der Allianz Arena finden die Heimspiele des FC Bayern München statt © Matthias Balk/dpa

München - "Bayern Amateure gegen Montagsspiele" - an diesem Banner entzündete sich ein Streit zwischen einem FC-Bayern-Fan und seinem Lieblingsverein. Am 17. Februar 2020 soll es der Kläger im Stadion an der Grünwalder Straße beim Drittligaspiel gegen den Halleschen FC mit aufgespannt haben. Ohne brandschutztechnische Genehmigung, da der Nachweis der Schwerentflammbarkeit fehlte.

Der FC Bayern verhängte Stadionverbot

Die FC Bayern AG reagierte und verhängte ein Stadionverbot für die Spiele des Vereins an der Grünwalder Straße, in der Allianz Arena sowie an den Trainingsstätten des FC Bayern. Und das unbefristet. Der Fan erhob Klage und ist jetzt damit gescheitert. Das Amtsgericht bestätigte gestern das Stadionverbot.

In dem Urteil heißt es unter anderem: "Die Beklagte als Veranstalterin von Heimspielen des FC Bayern München in der Allianz Arena hat das Hausrecht jedenfalls insoweit inne, als sie selbst darüber entscheiden darf, wer auf ihren Veranstaltungen zugelassen ist."

Grund für das Verbot ist nach Vereinsangaben, dass der Mann daran beteiligt gewesen sein soll, das nicht genehmigte Banner im Stadion zu zeigen. Außerdem soll er mehrfach versucht haben, Transparente ohne Genehmigung einzuschleusen.

Hinter dem Streit steckt mehr als nur Banner-Schmuggel

Doch hinter dem Zwist zwischen Fan und Club steckt wohl mehr als das Einschmuggeln von Bannern. Der Kläger ist ein Kritiker der umstrittenen Geschäftsbeziehungen des FC Bayern mit Katar. Bei einer Mitgliederversammlung reichte er einen Satzungsänderungsantrag ein, in dem sich der Verein zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichten sollte, der aber als unzulässig abgelehnt wurde.

Kläger: Andere, nicht angemeldete Banner wurden auch gezeigt

Der Kläger macht geltend, dass innerhalb des letzten Kalenderjahres in der Allianz Arena und am Stadion an der Grünwalder Straße etwa 100 Banner gezeigt worden seien, die sämtlich nicht angemeldet oder gar genehmigt worden seien und dass das keine Reaktionen nach sich gezogen habe.

Mit dem Hausverbot wolle sich die Beklagte eines kritischen Geistes aus der eigenen Fanszene entledigen und diesen für seine, auch öffentlich geäußerte Kritik, am FC Bayern sanktionieren. Einziger Grund für das überzogene Hausverbot sei, ein kritisches Mitglied mundtot zu machen.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

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