Prostitution im Münchner Sperrbezirk: Strafe für Sex-Angebote

Ein Urteil des Münchner Amtsgerichts bestätigt erneut: In der Münchner Innenstadt bleibt Sex gegen Geld verboten.
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Eine Prostituierte wartet auf Kundschaft.
Eine Prostituierte wartet auf Kundschaft. © Andreas Arnold/dpa

München - Ein Urteil des Münchner Amtsgerichts hat Prostitution im Münchner Sperrbezirk erneut als illegal beurteilt. Eine Prostituierte wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Im vergangenen Jahr war die 31-Jährige in der Schillerstraße nahe dem Münchner Hauptbahnhof in zwei nachgewiesenen Fällen auf Männer zugegangen, wobei sie dem einen am 20. Juni Oralverkehr für 200 Euro und dem anderen am 9. September Penetrationssex für 50 Euro angeboten hatte.

Wiederholte Anbahnungsversuche im Sperrbezirk

Am 20. Mai verurteilte sie das Amtsgericht München wegen Ausübung der verbotenen Prostitution in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro. Ihre Verteidigerin hatte die Hälfte - 100 Tagessätze von fünf Euro - gefordert, die Staatsanwältin dagegen eine Freiheitsstrafe von vier Monaten.

Prostituierte bereits zum zweiten Mal erwischt

Die Angeklagte arbeitete nach eigenen Angaben bereits seit 2016 in Bordellen und auf dem Straßenstrich. Sie war schon vor fünf Jahren in derselben Straße wegen illegaler Prostitution aufgegriffen und verurteilt worden. Damals war ein Mann auf ihr Angebot eingegangen, dem sie - während der Erbringung ihrer Dienstleistung - weitere 200 Euro aus der Hosentasche zu ziehen versuchte.

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Als er sein Geld wieder zurückholen wollte, schlug sie ihn mit der Faust ins Gesicht. Die damals 25-Jährige bekam eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung - und die Auflage, sich nur noch zu touristischen Zwecken oder für Besuche bei der Bahnhofsmission oder der Opferberatungsstelle JADWIGA am Hauptbahnhof und in der Schillerstraße aufzuhalten.

Prostitution wegen ihrer zwei Kinder: "Für mich ist es zu spät"

Da sie nun gegen diese Auflagen verstoßen hatte, musste sie die Haftstrafe antreten. Strafmildernd berücksichtigte der Richter, dass die Prostituierte keinerlei Versuche unternahm, die Vorfälle abzustreiten. Die 31-Jährige hat zwei Kinder, die bei ihrer Schwester und bei ihrer Mutter aufwachsen; für ihren Unterhalt habe sie sich prostituiert, gab sie an. Zu den Vätern habe sie keinen Kontakt mehr.

Durch Corona und wegen ihres Analphabetismus seien andere Jobs nicht infrage gekommen: "Ich bin schon 31 Jahre alt, deshalb ist es für mich zu spät", so die Verurteilte.

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