Prostituierten-Affäre: Berufung im Fall Ottfried Fischer

Nach dem Urteil in der Prostituierten-Affäre um den Schauspieler Ottfried Fischer hat die Staatsanwaltschaft in einem Fall Berufung eingelegt. Die Anklagebehörde ficht das Urteil gegen einen Journalisten an, der das brisante Sexvideo gekauft haben soll.
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Ottfried Fischer beim Prozess um die Prostituierten-Affäre
dpa Ottfried Fischer beim Prozess um die Prostituierten-Affäre

MÜNCHEN - Nach dem Urteil in der Prostituierten-Affäre um den Schauspieler Ottfried Fischer hat die Staatsanwaltschaft in einem Fall Berufung eingelegt. Die Anklagebehörde ficht das Urteil gegen einen Journalisten an, der das brisante Sexvideo gekauft haben soll.

Die Anklagebehörde ficht das Urteil gegen einen Journalisten an, der im Sommer 2009 ein Video mit Aufnahmen Fischers beim Sex mit Prostituierte für 3500 Euro gekauft haben soll. Die Sprecherin der Behörde, Barbara Stockinger, bestätigte am Donnerstag einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“.

Der ehemalige Mitarbeiter der „Bild“-Zeitung war wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs zu einer Geldstrafe von 14 400 Euro verurteilt worden. Die Anklagebehörde hatte hingegen eine Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie eine Geldauflage von 15 000 Euro verlangt.

Für vier weitere Verurteilte nahm die Staatsanwaltschaft die Rechtsmittel zurück. Sie hatten in dem Prozess vor dem Amtsgericht Ende Oktober Geldstrafen zwischen 600 und 3600 Euro bekommen. Die zwei Männer und zwei Frauen hatten im Prozess gestanden und sich bei Fischer entschuldigt.

Sie waren angeklagt, weil sie Fischer heimlich beim Sex mit Prostituierte in seiner Münchner Wohnung gefilmt und das Material zum Verkauf angeboten hatten. Mit dem Video soll der Journalisten den Schauspieler dann unter Druck gesetzt und ihn zur Mitarbeit an drei „Bild“-Artikeln bewegt haben.

Der an Parkinson erkrankte Fischer verfolgte das Verfahren als Nebenkläger. Ohne das Video, sagte der 56-Jährige als Zeuge, hätte er das Interview wohl nicht gegeben.

Das Gericht sah die Grenze des legalen Journalismus überschritten und verhängte die Geldstrafen. Der Verlag der „Bild“-Zeitung, die Axel Springer AG, hatte die Entscheidung hingegen als „falsch und für Journalisten und Verlage absolut nicht hinnehmbar“ kritisiert. Zeugen hätten eindeutig ausgesagt, sie hätten sich nicht unter Druck gesetzt gefühlt. Nach Ansicht der Axel Springer AG wäre deshalb ein Freispruch die einzig richtige Entscheidung gewesen.

„Dass die Vorwürfe der Nötigung haltlos sind, belegen schon allein die Aussagen von Ottfried Fischer und seiner Agentin. Das Urteil setzt zukünftig jede journalistische Recherche der Gefahr aus, kriminalisiert zu werden“, hieß es in der Stellungnahme des Verlages. „Wir hoffen, dass die nächste Instanz diese Entscheidung revidieren wird.“

dpa

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