Prostituierte mit Falschgeld bezahlt: Bewährungsstrafe für Freier

Das Amtsgericht München verurteilt einen 24-Jährigen, der versuchte, die Liebesdienste einer Prostituierten mit im Internet bestellten Falschgeld zu bezahlen.
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In einem Münchner Bordell wollte ein 24-Jähriger mit Falschgeld bezahlen. Der Prostituierten fiel jedoch das Falschgeld auf. (Symbolbild)
Boris Roessler/dpa In einem Münchner Bordell wollte ein 24-Jähriger mit Falschgeld bezahlen. Der Prostituierten fiel jedoch das Falschgeld auf. (Symbolbild)

München - Im Januar wollte ein 24-jähriger Autoglas- und Reifenwechsler aus dem Münchner Umland die Liebesdienste einer Prostituierte mit Falschgeld bezahlen. Doch statt ins Bett der Dame, brachte ihn diese Aktion hinter schwedische Gardinen.

Falschgeld im Internet bestellt

Am 10. Januar 2020 bestellte sich der 24-Jährige im Internet 450 gefälschte Banknoten zu 20, 50 100 und 500 Euro. Dieses Filmgeld hatte er erworben mit der Absicht, es als angeblich echtes Geld unters Volk zu bringen.

Eine Woche später, am 17. Januar, suchte der 24-Jährige gegen 22 Uhr ein Bordell im Münchner Osten auf. In diesem Etablissement wollte der Mann die Liebesdienste einer Prostituierte in Anspruch nehmen und diese mit dem Falschgeld bezahlen.

Zunächst zückte er einen der falschen Hunderter. Nachdem die Dame diesen nicht wechseln konnte, wollte er mit einem falschen Fünfziger bezahlen. Die Prostituierte war von Beginn an der Meinung, dass die Geldschein komisch aussähen und übergab den Schein der Bordellbesitzerin. Aufgrund der Aufschrift "Copy" erkannte die Chefin den 50-Euro-Schein als falsch und alarmierte die Polizei.

Freier räumt Tathergang vor Gericht ein

Die Prostituierte hielt den 24-jährigen Freier bis zum Eintreffen der Beamten hin, die ihn vor Ort festnehmen konnten. Gegen den Mann erging Haftbefehl, bis zur Verhandlung verblieb er in U-Haft. Auf dem Handy des Angeklagten fanden die Ermittler eine App, mit der das besagte Falschgeld bestellt wurde. Vor Gericht räumte der bis dato nicht Vorbestrafte den Tathergang ein und bereute seine Absichten.

Das Amtsgericht München ließ diese Tatsachen in seine Entscheidungen einfließen und verurteilte den 24-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung.

Lesen Sie hier: Freising - LKA stellt knapp 150.000 Euro Falschgeld sicher

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