Promi-Rennen vor Gericht: Porsche-Fahrer wehrte sich gegen Polizeiaktion
MÜNCHEN - Der Rushh 2008 sollte eine Riesengaudi mit exclusiven Gefährten und vielen prominenten Namen werden: Es wurde ein Fiasko. Die Polizei beschlagnahmte die heißen Öfen, stellte sie in einer Halle in Poing ab. Tobias Huch (27), Erotik-Unternehmer aus Mainz und einer der prominenten Teilnehmer zog dagegen vor Gericht.
Tobias Huch holte sich bislang eine juristische Abfuhr nach der anderen ab. Bis zum Bundesverfassungsgericht zog er mit der Klage, dass die polizeiliche Beschlagnahmung seines Porsche Turbo Cabrio im Mai 2008 rechtswidrig war. Vorläufig letzter Akt: die Hauptverhandlung vor dem bayerischen Verwaltungsgericht.
Weder Huch noch sein Frankfurter Anwalt machten sich die Mühe persönlich in München zu erscheinen. Das Gericht entschied in ihrer Abwesenheit, die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Polizeiaktion abzuweisen. Wie schon im Eilverfahren lautet die Begründung, dass der Rushh 2008 ein verbotenes Autorennen gewesen wäre, die Polizei deshalb das Recht gehabt habe, dieses zu unterbinden.
Der Mainzer Unternehmer ist da anderer Meinung: "Es sollte eine legale Rallye nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung werden. Ich habe null Punkte in Flensburg. Im Jahr davor ist der Rushh ohne Probleme abgelaufen - auch in Bayern. Für mich war die Polizeiaktion billiger Wahlkampf von Herrn Herrmann." Aufgeben will er trotz der Münchner Schlappe nicht. "Ich gehe bis zum Bundesverwaltungsgericht."
John Schneider
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