Probearbeiterin belästigt: Münchner (45) zu Geldstrafe verurteilt

Der Angeklagte hatte im Juni 2020 einer 18-Jährigen zwei Mal seine Hand auf ihren Oberschenkel gelegt. Eine Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldbuße lehnte der Mann ab.
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Der Angeklagte hatte der 18-Jährigen seine Hand auf ihr Knie gelegt (Symbolbild).
Der Angeklagte hatte der 18-Jährigen seine Hand auf ihr Knie gelegt (Symbolbild). © dpa

München - Das Amtsgericht verurteilte den 45-jährigen angehenden Gastronomen nun wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Um dem Opfer die schmerzliche Aussage vor Gericht zu ersparen, hatte das Gericht dem Angeklagten  im Vorfeld sogar noch eine Einstellung gegen Geldauflage in Höhe von 300 Euro angeboten - das hatte der 45-Jährige aber abgelehnt. "Nein, ich habe das Mädchen nicht berührt", sagte er auch vor Gericht aus.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Geldstrafe

Doch die Zeugenaussage der damals 18-Jährigen war eindeutig. Sie schilderte, wie ihr der Mann am damaligen gemeinsamen Arbeitsplatz in einer Bäckereifiliale in München-Schwabing aus sexuellen Motiven zweimal seine Hand auf ihren Oberschenkel gelegt hatte. Der 45-Jährige habe sie einlernen sollen.

Schon bei ihrer ersten Vorstellung sei sie vom Angeklagten aufgefordert worden , sich vor einen Durchgang der Theke zu stellen. Sie habe aus seinen Blicken geschlossen, dass er das getan hatte, um ihren ganzen Körper sehen zu können.

Opfer wollte nicht vor Gericht aussagen

"Er hat mir erklärt, was ich zu tun habe und er hat seine Hand auf mein Knie gelegt. Er hat mir gesagt, ich soll in den Raum gehen wo das Brot gemacht wird, aber er hat mir dann den Eingang versperrt, sodass ich nicht reingehen konnte. Solche Dinge sind mehrfach passiert. Wenn ich in seiner Nähe war, hat er mir die Hand auf das Knie gelegt. Er hat gesagt, wenn wir hier Probleme haben, soll ich das nicht meinen Eltern sagen. (…) Ich habe keinen Strafantrag gestellt, weil ich eine solche Situation wie jetzt, also vor dem Gericht auszusagen, vermeiden wollte. Ich bin zur Polizei gegangen, weil ich dachte, wenn das auch anderen Frauen passiert, dass die Polizei das schon weiß. Ich habe das zum Schutz anderer Frauen gemacht, nicht gegen den Angeklagten", schilderte die junge Frau vor Gericht.

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Die Strafrichterin glaubte der Zeugin. "Die wiederholten Berührungen über dem Knie waren gezielt und in sexuell bestimmter Weise, denn der Angeklagte hatte sich schon zuvor anzüglich der Geschädigten gegenüber verhalten und auch versucht, sie zu umarmen. Er hat sie bedrängt und nicht zufällig oder in sozial adäquater Weise am Arbeitsplatz berührt", so die Begründung. Das Urteil ist aufgrund beidseitig eingelegter Berufung nicht rechtskräftig.

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4 Kommentare
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  • Muc-online am 23.07.2021 14:02 Uhr / Bewertung:

    Interessant. Das bedeutet dass letztlich jeder "Vorgesetzt" oder Chef damit rechnen muss als "sexueller Belästiger" oder Sittenstrolch verurteilt zu werden, allein dadurch dass die Angestellte dies behauptet. Diese scheint ja auch gleichzeitig die "Zeugin" zu sein.... Somit muss jeder Mann darauf achten, nie irgendwo nur zu zweit im Büro zu sein, sonst könnte er schnell zum Erpressungsopfer werden. In den USA betritt mittlerweile kein Mann mehr einen Aufzug, in dem sich ausser ihm sonst nur noch eine Frau aufhält. Kachelmann hat recht: Vor Gericht bekommen Frauen im Unterschied zu Männern einen "Opferbonus".

  • Radlrambo am 23.07.2021 11:20 Uhr / Bewertung:

    Welche Zeugenaussage ist im Text gemeint? Die Geschädigte ist Partei, aber nicht Zeugin.

  • katzenfliege am 23.07.2021 10:26 Uhr / Bewertung:

    Ekelhaft, solch ein Arbeitgeber.

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