Private Krankenkasse wollte nicht zahlen

Die private Krankenkasse DKV wollte 9468 Euro für den Krankenhausaufenthalt einer Schlaganfall-Patientin nicht bezahlen. Der Grund: Sie hätte auch ambulant behandelt werden können. Georg Goldenberg, Chefarzt im Klinikum Bogenhausen, blieb auf den Kosten sitzen und verklagte die DKV - mit Erfolg.
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Chefarzt Georg von Goldenberg verklagte Krankenkasse.
Daniel von Loeper Chefarzt Georg von Goldenberg verklagte Krankenkasse.

MÜNCHEN - Die private Krankenkasse DKV wollte 9468 Euro für den Krankenhausaufenthalt einer Schlaganfall-Patientin nicht bezahlen. Der Grund: Sie hätte auch ambulant behandelt werden können. Georg Goldenberg, Chefarzt im Klinikum Bogenhausen, blieb auf den Kosten sitzen und verklagte die DKV - mit Erfolg.

Die 55-jährige Sekretärin Karin F. (Name geändert) aus München hatte gesundheitlich nie Probleme. Im Sommer 2003 nahm ihr Leben aber eine tragische Wende. Die allein stehende Frau erlitt mehrere Schlaganfälle. Einer mit akuter Hirnblutung. Im Klinikum Bogenhausen wurde sie operiert, am 14. März 2004 entlassen. Ihre private Krankenkasse, die DKV, meinte, dass der lange stationäre Aufenthalt nicht nötig war – und wollte der Klinik einen Teil der Kosten, 9468 Euro, nicht bezahlen. Dagegen klagte Georg Goldenberg, Chefarzt der Neuropsychologischen Abteilung im Klinikum Bogenhausen, gestern vor der 9. Zivilkammer beim Landgericht München I.

Jetzt kann sie wieder ein selbstständiges Leben führen

„Die Patientin hätte niemals ambulant behandelt werden können. Daheim hatte sie auch keine Hilfe. Kein Mann, keine Kinder.Wir haben es geschafft, dass sie jetzt wieder ein selbstständiges Leben führen kann“, sagte Goldenberg. Die DKV meinte, dass der Schlaganfall bereits am 2. Februar austherapiert gewesen sei. Außerdem sei die Patientin durch den Schlaganfall ohnehin dement und eine Behandlung sei nicht sinnvoll gewesen. Kassen-Anwältin Katja Schmidt sagte, dass es sich mehr um Reha-Maßnahmen gehandelt habe: „Das hätte man auch ambulant durchführen können.“

Gutachter widerspricht Auffassung der Krankenkasse

Dieser Auffassung widersprach Gutachter Wilfried Schupp, Facharzt für Neurologie und Leiter Fachbereich Rehabilitation bei der Bayerischen Landesärztekammer, energisch: „Der Zustand der Patientin war so schlecht, dass man sie nicht hätte entlassen können.“ Die Sekretärin hatte Sprech- und Wahrnehmungsprobleme, rechtsseitig war sie teilweise gelähmt. „Ihr Sehvermögen war rechts so stark eingeschränkt, dass sie eine Gefahr erst erkannt hätte, wenn sie direkt vor ihr war“, sagte Schupp: „Sie wäre zu Fuß nicht durch den Straßenverkehr gekommen.“

Die DKV muss zahlen - plus Zinsen

Dank der Intensivmedizin in Bogenhausen kann sich Karin F. heute selbst versorgen. Sogar schreiben lernt sie wieder. Aber an eine Rückkehr in ihren Job glaubt Goldenberg nicht: „Sie ist jetzt in Frührente.“ Nach kurzer Beratung urteilte die 9. Kammer: Die DKV muss zahlen – plus Zinsen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die DKV wird vermutlich in die nächste Instanz ziehen.

Torsten Huber

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