Presse-Plätze: Um diese Ausweise wird gestritten

Diese roten und weißen Papierchen erhitzen deutschlandweit die Gemüter - und müssen gut gehütet werden. Ersatz gibt es bei Verlust nämlich nicht.
dpa |
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Drei Akkreditierungsausweise von Journalisten zum NSU-Prozess.
Stephan Jansen/dpa Drei Akkreditierungsausweise von Journalisten zum NSU-Prozess.

München  – So sieht es also aus, das begehrte Stückchen Papier: rot und in einer Plastikhülle, neun mal fünfeinhalb Zentimeter. Darum tobt seit Wochen heftiger Streit: „Akkreditierung im Verfahren Beate Zschäpe u.a. (NSU)“ steht in schwarzen Buchstaben darauf, plus der Name des Mediums.

Es ist ein einfacher Sticker mit Sicherheitsnadel, wie man ihn von Empfängen kennt.

Dieses rote Wapperl – wie man in Bayern sagt – soll im Verbund mit einem weiteren Sticker, nunmehr auf weißem Papier, mit dem Reporter-Namen die Türen zum Saal A 101 im Oberlandesgericht München öffnen und einen Sitzplatz garantieren.

Auch nach der Karlsruher Entscheidung zur Platzvergabe wird das OLG die roten und weißen Zettelchen wahrscheinlich nicht für ungültig erklären.

Denn das Bundesverfassungsgericht wies die Möglichkeit auf, den Medien aus den Herkunftsländern der Opfer – also vor allem türkischen Medien – mindestens drei Plätze aus dem Publikumskontingent zu überlassen.

Möglicherweise bekommen also türkische Medien neben den weißen Stickern einen von den begehrten roten dazu.

Was bei Empfängen nur einen Abend halten muss, soll nun den gesamten Prozess von bis zu zweieinhalb Jahren Länge überdauern – und muss gut gehütet werden. „Ersatz für verlorene Ausweise kann nur in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt werden“, stellte das OLG klar.

 

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