Preis-Angriff auf "Monster-SUV" in Münchener Innenstadt
München - Wird das Abstellen eines Geländewagens in München künftig teurer? Ja ‒ wenn es nach der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geht. Die Organisation hat in der bayerischen Landeshauptstadt sowie in 323 weiteren deutschen Kommunen Anträge gestellt, um die "innerstädtischen Parkmöglichkeiten für übergroße SUV, Pick-ups und ähnlich überdimensionierte Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen (...) deutlich zu begrenzen". Im Münchner Mobilitätsreferat macht man sich bereits ähnliche Gedanken.
In ihrem Schreiben fordert die Umwelthilfe unter anderem: die Erhöhung der Kurzzeitparkgebühren in der Innenstadt zumindest auf die Kosten für einen ÖPNV-Fahrschein; eine Begrenzung der Stellplatzgrößen; eine Preisstaffelung für Anwohnerparken auf mindestens 360 Euro pro Jahr abhängig von der Größe des Fahrzeugs ‒ in München kostet ein Bewohnerparkausweis aktuell 30 Euro pro Jahr; eine Deckelung der Bewohnerparkausweise pro Haushalt; sowie den Ausschluss besonders großer Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als fünf Metern von der Gewährung der Bewohnerparkvorrechte.
"Unsere Innenstädte drohen an übergroßen Stadtgeländewagen und Lifestyle-Pick-Ups zu ersticken. Monster-SUV mit über fünf Metern Länge haben nichts in unseren Städten zu suchen", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Deutsche Umwelthilfe: Von SUV in Innenstädten gehen viele Gefahren aus
In den Anträgen, die auch in Nürnberg, Rosenheim, Würzburg, Regensburg und vielen weiteren bayerischen Städten eingegangen sind, begründet die Umwelthilfe ihren Vorstoß mit der gestiegenen Anzahl von Stadtgeländewagen ‒ und mit der Gefahr, die laut DUH von ihnen ausgeht.
Vor zehn Jahren seien demnach nur knapp sechs Prozent der in Deutschland neu zugelassenen Autos SUV und Geländewagen gewesen. Heute seien es mehr als 40 Prozent. Ihre Größe, ihr enormes Gewicht sowie die hohe Motorhaube seien ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmer, so die DUH. "Aktuelle Studien zeigen, dass gerade Kinder ein achtmal höheres Todesrisiko haben, wenn sie bei einem Verkehrsunfall mit einem SUV anstatt einem ,normalen' Pkw kollidieren."

Und auch im ruhenden Verkehr gehe von den "Monster-SUV" eine Gefahr aus, "besonders wenn sie beim Parken über die vorgesehenen Parkplätze hinaus auf die Straße oder den Gehweg ragen", führt die Umwelt-Organisation aus. Die ersten 150 Anträge hatte die DUH bereits Ende Juni verschickt. Seither seien 174 weitere Städte hinzugekommen, teilten die Aktivisten am Dienstag mit.
Außerdem hätten mittlerweile mehr als 21.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aktion "Monster-SUV raus aus meiner Stadt!" die DUH gebeten, Anträge gegen immer mehr und immer größere Autos in ihrer Stadt zu stellen.
Aachen und Koblenz kündigten Erhöhung von Parkgebühren an
Erste Kommunen haben bereits Konsequenzen gezogen: Aachen und Koblenz hätten die "Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparkausweise in Abhängigkeit von der Fahrzeuggröße angekündigt", teilte die DUH mit, die den Städten eine Frist bis zum 30. August gestellt hat, um auf die Anträge zu reagieren.

Eine Rückmeldung aus München hat die DUH noch nicht erhalten. Auf AZ-Anfrage teilt das Mobilitätsreferat jedoch mit, es lasse "im Rahmen des Projekts MoveRegioM derzeit eine rechtliche Prüfung durchführen zu den Möglichkeiten, den Preis für das Parken anhand bestimmter Kriterien zu dynamisieren, zum Beispiel Fahrzeuglänge oder -größe, Auslastung des Parklizenzgebietes oder Schadstoffausstoß des Kfz".
"Unseres Erachtens wird der öffentliche Raum für das Abstellen von Kfz in München unter Wert bereitgestellt"
Allerdings schränke die zugrundeliegende Verordnung, die in der Zuständigkeit des Freistaates liege, den Handlungsspielraum der Kommunen ein: "Die Parkgebühren dürfen dabei höchstens 0,50 Euro, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 Euro je angefangener halber Stunde betragen." Ähnlich verhalte es sich beim Thema Bewohnerparkausweise. Hier sei der Gebührenrahmen auf 10,20 bis 30,70 Euro pro Jahr gedeckelt.
Eine Erhöhung darüber hinaus sei für die Landeshauptstadt München folglich nicht möglich. Die Deutsche Umwelthilfe hält eben diese Deckelung durch den Freistaat allerdings für eine unzulässige Einschränkung der kommunalen Entscheidungshoheit und hat ihren Anträgen ein entsprechendes Rechtsgutachten beigelegt. Sollte eine Stadt den gesetzten Rahmen überschreiten und der Freistaat dagegen klagen, habe die Kommune demnach gute Chancen, heißt es von der DUH.
"Eine größere Entscheidungsfreiheit für die Kommunen wäre auch bei diesem Thema sinnvoll und wünschenswert und ist natürlich auch Voraussetzung für weitere Überlegungen", sagt die Sprecherin des Münchner Mobilitätsreferats, Franziska Hartmann. "Aus meiner Sicht wäre eine Staffelung der Preise nach verschiedenen Kriterien, etwa nach Fahrzeuglänge oder -größe, grundsätzlich denkbar."
Wichtig seien zudem eine breite gesellschaftliche Debatte und eine entsprechende Stadtratsentscheidung. Und weiter: "Unseres Erachtens wird der öffentliche Raum für das Abstellen von Kfz in München unter Wert bereitgestellt." Vorbild für die Bestrebungen der DUH ist die Stadt Paris.
Bei einer Bürgerbefragung hatte sich dort im Februar eine Mehrheit für eine Verdreifachung der Abstellgebühren für diese Art von Fahrzeugen ausgesprochen: Eine Stunde Parken im Zentrum kostet für schwere SUV und andere gewichtige Karossen von September an für eine Stunde 18 Euro, für sechs Stunden werden gar 225 Euro fällig.
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