Praktikantin (16) missbraucht? Klinikarzt (46) angeklagt

Dem Mediziner wird vorgeworfen, in einem Untersuchungsraum des Krankenhauses zudringlich geworden zu sein. Er bestreitet die Anklage. Der Prozess.  
von  John Schneider
Klinikarzt Boris G. auf der Anklagebank. Dahinter seine Anwälte Peter Guttmann und Peter Pospisil (v.l.).
Klinikarzt Boris G. auf der Anklagebank. Dahinter seine Anwälte Peter Guttmann und Peter Pospisil (v.l.). © jot

Dem Mediziner wird vorgeworfen, in einem Untersuchungsraum des Krankenhauses zudringlich geworden zu sein. Er bestreitet die Anklage. Der Prozess.

München - An diesem Urteil hängt für den 46-jährigen Klinikarzt Boris G. (Namen geändert) die Existenz. Nicht mehr und nicht weniger. Das Amtsgericht muss entscheiden, ob sich der Mann des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen schuldig gemacht hat.

Dem 46-jährigen Familienvater wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich an einer Praktikantin (16) vergangen zu haben. Der Mediziner bestreitet die Vorwürfe. Das soll laut Anklage am 30. Juni 2015 in der Bogenhausener Klinik geschehen sein: Der Arzt habe der Praktikantin angeboten, ihr das Ultraschallgerät zu demonstrieren. So etwas gehört eigentlich nicht zum engeren Aufgabengebiet eines Klinikarztes.

 

"Wie fühlt sich das an?"

 

Die 16-jährige Sandra P. war durchaus interessiert. "Ich wollte im Praktikum so viel lernen wie möglich", erklärte sie eine Woche nach dem Vorfall der Ermittlungsrichterin. Er habe sie in den Untersuchungsraum geführt. Dort legte sie sich auf die Untersuchungsliege und ließ sich von ihm ihre Organe zeigen. Sie habe aufgrund der Untersuchungssituation freiwillig mitgemacht.

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Doch dabei blieb es nicht. Der Arzt fragte, ob er ihr auch das Farb-UItraschallgreät zeigen solle. Da würde man mehr erkennen. Das Mädchen willigte ein und begab sich nach Dienstschluss erneut mit ihm in einen Untersuchungsraum.

Um die Adern an ihren Beinen zu erkunden, sollte sie die Hose ausziehen. "Am Ende hatte ich nur noch Schuhe und Strümpfe an", berichtete das Mädchen. Dabei soll der Mann sie mit Zunge und Finger im Intimbereich berührt haben und mit einem Finger auch eingedrungen sein. "Wie fühlt sich das an?", habe er gesagt. Sandra P. erklärte ihm, dass sie einen Freund habe. Als er es noch mal probierte, habe sie gesagt, er solle aufhören. Was er auch tat.

 

Prozess-Fortsetzung im Mai

 

Der Mann beteuert seine Unschuld, neutrale Zeugen gibt es nicht. Verteidiger Peter Guttmann bringt das Dilemma im Prozess auf den Punkt: "Am Ende wird das Gericht eine sorgfältige Abwägung von zwei Aussagen vornehmen müssen."

Auf der einen Seite ein 16-jähriges Mädchen ohne erkennbares Motiv zu lügen, auf der anderen ein bislang unbescholtener Mediziner. "Gefühlsmäßig glaubt man erst einmal dem Mädchen", fürchtet der Jurist. Doch sein Mandant habe keinerlei Vorstrafen und sei bislang nur positiv aufgefallen. Boris G. arbeite weiter in Bogenhausen. Seine Kollegen sollen keine Zweifel an seiner Unschuld haben. Er sei sehr beliebt, weil hilfsbereit, ergänzt Anwalt Peter Pospisil.

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Dass er den "point of no return" verpasst habe, als er die Untersuchungssituation ohne dritte Person schuf, das sagt Boris G. selber. Er bestreitet aber jegliche sexuelle Absicht. Auch beim Ausziehen der Unterhose habe er nicht geholfen.
Das Mädchen leide psychisch sehr, berichtet die Mutter im Zeugenstand. Sandra sei jetzt sehr verschlossen und seit Juli in psychologischer Behandlung. Der Prozess wird am 9. Mai fortgesetzt.


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