Präzedenzfall? Gastronom verklagt Stadt München und gewinnt

München - Tobias Schachner lässt sich nichts gefallen. Auch nicht von der Stadt München. Von 2010 bis 2016 war er Wirt des Restaurants Coco de Mer im Dreimühlenviertel. Als sich die Gebühren für seine von der Stadt gepachtete Freischankfläche rückwirkend vervierfachten, wehrte er sich.
Erst waren die Gebühren relativ niedrig
Die Begründung für die Gebührenerhöhung erschien ihm intransparent und nicht nachvollziehbar. Deshalb hat der Unternehmer und inzwischen ehemalige Gastronom Klage gegen die Stadt München eingereicht und Recht bekommen. Was war genau passiert?
Im Vergleich zu anderen Städten waren die Gebühren für Freischankflächen in München relativ niedrig. Deshalb hat die Stadt 2014 beschlossen, sie zu erhöhen. Gleichzeitig wurden diese Flächen in vier Straßenklassen mit unterschiedlichen Preisen eingeteilt. Wer sein Restaurant in prominenter Lage hat, muss mehr bezahlen als ein Wirt am Stadtrand.
6.000 Euro sollte er nachträglich zahlen
Abgesehen von der Verdopplung der Pachtgebühr rutschte Schachners Freifläche in die gleiche Straßenklasse wie das Sendlinger Tor oder das Glockenbachviertel. "Alleine das ist ein Witz", sagt Schachner, "im Dreimühlenviertel gibt es weder Laufkundschaft, noch eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel oder ausreichend Parkplätze."
An die Wirte kommuniziert wurden diese Preisanpassungen nicht. Schachner wurde kein Bescheid zugestellt, aber statt 1.500 sollte er nachträglich 6.000 Euro für die Freischankfläche seines 2016 geschlossenes Lokal bezahlen. Also ist er zur Klärung der Sachlage zum Kreisverwaltungsreferat gegangen. "Aber die Gespräche waren nicht zielführend", so Schachner. Weder war ein Bescheid aufgetaucht, noch gab es die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Man könne kündigen oder klagen, hieß es.
Ein Klima der Angst unter den Wirten
Aber welcher Gastronom möchte sich schon mit der Stadt anlegen? Schachner beschreibt ein Klima der Angst unter den Wirten. Aber sein Gerechtigkeitsempfinden war stärker: "Hier hat die Stadt eine rote Linie überschritten. Deshalb habe ich geklagt." Beim KVR verteidigt man den Standpunkt, die Gebührenerhöhungen seien "transparent und nachvollziehbar". "Eine Frechheit", findet Schachner. Die Erhöhungen seien willkürlich und überhaupt nicht nachvollziehbar.
Das Gericht hat ihm im jetzt in vollem Umfang Recht gegeben, das Urteil bezeichnet den nachträglich ausgestellten Widerspruchsbescheid der Stadt als "rechtswidrig", ebenso die zugrunde liegende Sondernutzungsgebührensatzung, da sie "für die Bemessung (...) nach verschiedenen Straßengruppen differenziert und (...) eine pauschale Verdoppelung der Gebührensätze für Freischankflächen (...) vorsieht. Da es auf diese Bemessungsregelungen im hier vorliegenden Fall der Gebührenerhebung (...) entscheidungserheblich ankommt, waren die streitgegenständlichen Bescheide aufzuheben."
"Diese Blamage hätte man sich ersparen können"
Derzeit wird beim KVR geprüft, ob gegen das Urteil entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden. Die Rathaus-FDP hingegen glaubt, dass nun etliche Gastronomen Klagen - und die Stadt viele Millionen Euro wird zurückzahlen müssen. "Diese Blamage hätte man sich ersparen können", ätzt die FDP/Bayernpartei-Fraktion in einer Mitteilung - hätte man auf sie gehört, soll das heißen. Die Fraktion hat eine Reform der Gebühren schon lange gefordert. Schachner auf jeden Fall ist erleichtert über das Gerichtsurteil "Ich habe der Stadt Grenzen aufgezeigt."
Vor allem hofft er, dass sich nach diesem Urteil mehr Wirte trauen, der Stadt selbstbewusst entgegenzutreten und ihr Recht einzufordern.