Interview

Präsident des Landessozialgerichts in München: "Jeder kann kostenfrei klagen"

Vom Elterngeld bis zur Hinterbliebenenrente: Die Sozialgerichte kümmern sich im Streitfall um die Interessen von Leistungsempfängern.
John Schneider
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Günther Kolbe am Eingang zum Bayerischen Landessozialgericht in der Ludwigstraße.
Günther Kolbe am Eingang zum Bayerischen Landessozialgericht in der Ludwigstraße. © Bernd Wackerbauer

Günther Kolbe empfängt die AZ zum Interviewtermin in einem Ausweichbüro des altehrwürdigen Gemäuers an der Ludwigstraße. Sein eigenes Dienstzimmer im selben Stock wird gerade renoviert. Ein buntes Porzellanschwein - ein Geschenk der Schweinfurter Kollegen - steht auf einer Kommode und erinnert den Präsidenten daran, die fränkische Dependance nicht aus den Augen zu verlieren.

Seit drei Jahren leitet der gebürtige Niederbayer das Landessozialgericht an Münchens Prachtstraße. Mit der AZ spricht er über seine Aufgaben, aktuelle Entwicklungen, die Digitalisierung bei Gericht, die Auswirkungen von Corona und warum sein Gericht auch das "freundliche" genannt wird.

AZ: Herr Kolbe, welche Art von Klagen behandelt das Landessozialgericht?
GÜNTHER KOLBE: Wir haben eine breite Zuständigkeit, ich sage immer, von der Wiege bis zur Bahre ist alles dabei, vom Elterngeld bis zur Hinterbliebenenversorgung. Dazu gehören die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, die Grundsicherung für Arbeitslose, die Sozialhilfe, das Recht der Menschen mit Behinderung, die Streitigkeiten von Kassenärzten, das Soziale Entschädigungsrecht.

Können Sie ein Beispiel für einen typischen Fall nennen, der bei Ihnen auf dem Tisch landet?
Ich nehme mal einen Fall aus der Unfallversicherung. Da hat jemand einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit und erleidet dadurch einen Körperschaden. Dann bekommt er Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VII und das geht von der Krankenbehandlung über das Verletztengeld bis zu einer Rentengewährung.

Außer Anwaltskosten müssen Kläger nichts bezahlen

Kann sich ein Münchner mit geringem Einkommen den Weg zum Sozialgericht überhaupt leisten?
Das kann sich jeder leisten, weil Versicherte und andere Leistungsberechtigte bei uns kostenlos Klage einreichen können.

Auch wenn er oder sie nicht recht bekommt, bleibt man nicht auf Gerichtskosten sitzen?
Nein. Was auf ihn zukommen könnte, sind Anwaltskosten, wenn ein Anwalt beauftragt wurde. Aber von Seiten des Staates ist das eine Leistung, die kostenfrei ist. Kosten können aber für Nicht-Leistungsberechtigte, zum Beispiel für Arbeitgeber, anfallen.

Über das Landessozialgericht heißt es auch, es sei das "freundliche Gericht". Warum?
Damit ist der Umgang mit den Klägerinnen und Klägern gemeint, aber wir pflegen das auch nach innen, dass man sich gegenseitig hilft. Das zeigt sich auch bei der Ausbildung des bayerischen Richternachwuchses hier im Haus. Diese Materie lernt man nicht im Studium.

Kolbe: "Die Hilfesuchenden auch wirklich ernst nehmen"

Wie zeigt sich die Freundlichkeit im Umgang mit den Klägern?
Sie haben einen Punkt genannt: Normalerweise kostet es nichts. Sie zeigt sich auch, indem man die Hilfesuchenden auch wirklich ernst nimmt und ihre Begehren unterstützt, soweit uns das gelingen kann.

Wird der Kläger hier auch beraten?
Wir unterstützen die Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung. Jeder kann mit seinem Anliegen kommen und einen Antrag stellen. Er muss gar nichts schreiben, das wird aufgenommen. Und wir helfen bei der Formulierung, denn eine Klage kann schon verloren sein, wenn der falsche Antrag gestellt wird. Im Übrigen gilt bei uns, im Gegensatz zum Zivilverfahren, der Amtsermittlungsgrundsatz.

Bedeutet?
Bei uns müssen die Parteien nicht alle Beweismittel beibringen oder beantragen, sondern wir prüfen, was notwendig ist. Zum Beispiel ein Gutachten, um der Klage zum Erfolg zu verhelfen. Auch das ist wiederum kostenfrei.

Günther Kolbe im Gespräch mit AZ-Reporter John Schneider.
Günther Kolbe im Gespräch mit AZ-Reporter John Schneider. © Bernd Wackerbauer

2020: 4.000 Verfahren am Landessozialgericht abgeschlossen

Wie viele Verfahren bekommen Sie im Laufe des Jahres auf den Tisch?
Wir sind zuständig für ganz Bayern, als zweite Instanz für sieben Sozialgerichte. Nehmen wir das Jahr 2020, das war das erste Pandemiejahr. In diesem Jahr haben wir in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit 44.500 Verfahren erledigt. Beim Landessozialgericht sind davon etwa 4.000 Verfahren zum Abschluss gebracht worden. Und im ersten Halbjahr 2021 haben wir bereits 22.400 Verfahren abschließend bearbeitet.

Also pendeln sich die Zahlen der Verfahren auf diesem Niveau ein.
Ja, das Jahr 2021 wird wohl so wie letztes Jahr, wobei wir durch die Pandemie erhebliche Anstrengungen machen mussten. Es konnte nicht so gearbeitet werden, wie das üblicherweise der Fall ist.

Durch die Hygienemaßnahmen?

Durch die Hygienemaßnahmen war Präsenz nicht mehr so möglich. Das Herunterfahren des Gerichtsbetriebes hat uns viel Zeit gekostet. Wir haben vorübergehend die Gerichte auch geschlossen gehabt. Nicht für die Klageerhebung, aber wir hatten in diesem Zeitraum keine Verhandlungen mehr.

Wann war das?
Das war im Sommer 2020 für etwa drei Monate.

Kolbe: "Bereits viele Corona-Verfahren anhängig"

44.500 Verfahren, war das mehr oder weniger als im letzten Jahr ohne Pandemie?2
019 waren es ohne Corona noch einiges mehr. 2019 und 2018 sind aber schlechte Beispiele, weil in diesen Jahren zwei Klagewellen auf uns zukamen, die uns sehr viel zusätzliche Arbeit gemacht haben.

Also trotz Corona gibt es derzeit weniger Verfahren?
Ja, aber im Zusammenhang mit Corona sind bereits viele Verfahren anhängig, und da wird noch mehr erwartet. Die Klagen kommen zeitverzögert bei uns an, weil erst einmal beispielsweise der Unfallversicherer prüft, ob die Corona-Erkrankung ein Arbeitsunfall war. Dann kommt es eventuell zum Widerspruchsverfahren. Erst wenn das Widerspruchsverfahren erfolglos war, kommen die Versicherten zu uns. In vielen Fällen wird Corona als Berufskrankheit anerkannt. Und da gibt es auch schon Zahlen. Bundesweit sind bis August 2021 schon 103.000 Coronafälle als Berufskrankheit anerkannt worden. Arbeitsunfälle wegen Corona-Infektion wurden in 10.000 Fällen anerkannt. Diese Fälle werden uns auch in Zukunft beschäftigen, ob ein Versicherungsfall anerkannt ist oder nicht: Es wird immer zu Streitigkeiten über die Höhe der Leistungen kommen. Und das nicht nur aktuell, sondern langfristig.

Wieso?
Long Covid ist ja ein Begriff. Man kann davon ausgehen, dass deswegen Klagen bei den Sozialgerichten eingehen. Das Gleiche gilt für die Rentenversicherung, wenn es um die Erwerbsminderung infolge von Long Covid geht. Diese Angelegenheiten werden uns laufend beschäftigen.

Anstieg an Verfahren in bestimmten Fachgebieten

Gibt es eine Tendenz, gibt es mehr Konflikte?
Kann man im Moment nicht abschließend sagen, aber in einigen Fachgebieten, wie zum Beispiel in der Arbeitslosenversicherung, sehen wir doch einen deutlichen Anstieg.

Gibt es wegen der Corona-Situation einen Rattenschwanz unbearbeiteter Verfahren?
Haben wir tatsächlich, aber das beruht nur zu einem kleinen Teil auf Corona, sondern auf den Klagewellen 2018 und 2019. Das hat uns zurückgeworfen.

Wie kam es zu diesen Wellen?
2018 gab es eine Maßnahme des Gesetzgebers, der die Krankenhäuser vor Forderungen der Krankenkassen schützen wollte, und der deswegen Verjährungsfristen gekürzt hat. 2019 gab es eine weitere Gesetzesänderung, die nunmehr die Krankenhäuser veranlasste, noch vor Jahresende Klagen zu erheben. Das waren zigtausend Fälle. Wir sind aber dabei, diesen Berg wieder abzubauen.

Hat Corona irgendwelche positiven Nebenwirkungen?
Corona hat uns veranlasst, im gerichtlichen Verfahren die Digitalisierung weiter voranzubringen. Corona hat den Gerichten einen zukunftsweisenden Digitalisierungsschub versetzt. Hier wurde bereits viel erreicht. Die technische Ausstattung der Sozialgerichte wurde zügig erweitert. Alle Sozialrichterinnen und Sozialrichter sind mit einem Laptop ausgestattet, der das Arbeiten im Homeoffice ermöglicht.

Wie viele Richter arbeiten für die Sozialgerichte?
224 Richter in ganz Bayern. 55 beim Landessozialgericht.

Reicht das?
Wir haben im Zusammenhang mit den Klagewellen zehn Richterstellen dazu bekommen. Das hat uns sehr geholfen.

Traumjob Präsident des Landessozialgerichts?  "Schwierig zu beantworten"

Ist Präsident des Landessozialgerichts ein Traumjob?
Schwierig zu beantworten. Man hat ja vorher nur eine vage Vorstellung, was auf einen zukommt. Was macht mir Freude? Der Umgang mit Menschen, so wie sie sind. Freude macht mir das Gestalten und das Lösen von Problemen. Und ich schätze die richterliche Tätigkeit, die ich neben der Verwaltungstätigkeit noch ausübe.

Was ist ihnen dabei wichtig?
Die Zusammenarbeit. Miteinander etwas auf den Weg zu bringen und zu Ende zu führen. Das hat in den drei Jahren hier bislang gut geklappt. Hierfür bin ich sehr dankbar. Und wenn man dankbar ist, dass man diesen Beruf ausüben darf, dann kann man vielleicht doch sagen, dass man einen Traumberuf hat.

Was wollen Sie noch auf den Weg bringen?
Dass die Arbeitsbedingungen so positiv gestaltet sind, dass alle Gerichtsangehörigen weiterhin gerne hier arbeiten.

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Die Sozialgerichte: Hier gibt es Hilfe in Streitsachen

Mit der Entscheidung einer Behörde nicht einverstanden? Der Widerspruch dagegen hat auch nicht gefruchtet? Dann kann man beim zuständigen Sozialgericht Klage erheben. Der Gesetzgeber hat den Zugang zu den Sozialgerichten erleichtert. Ein eigenes Schreiben an das Sozialgericht reicht für die Klagerhebung. In dem Schreiben muss aufgeführt sein, wer Sie sind, was Sie begehren und gegen welche Behörde genau sich die Klage richtet.

Das Münchner Sozialgericht findet man in der Richelstraße 11, 80634 München. Das Gericht ist dort auch unter 089/13062-0 (Fax: 089/13062-223, E-Mail: poststelle@sg-m.bayern.de) zu erreichen.

Achtung! Eine Klageerhebung per E-Mail ist nicht möglich. Wer mit dem Urteil der Sozialrichter nicht einverstanden ist, kann wiederum Berufung beim Landessozialgericht (Ludwigstraße 15, 80539 München, 089/2367-1, 089/2367-290, E-Mail: poststelle@lsg.bayern.de) einlegen.

Weitere Infos rund um die Sozialgerichtsbarkeit gibt es hier.

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