Potenzpillen: Zoll überführt Erotikshop-Besitzer

Der Betreiber eines Münchner Erotikshops will sich mit illegalen Potenzpillen etwas dazu verdienen. Doch sein Plan fliegt auf.
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Pillen für die Manneskraft: Die Einfuhr solcher Medikamente aus dem Nicht-EU-Ausland ist verboten.
BFV Pillen für die Manneskraft: Die Einfuhr solcher Medikamente aus dem Nicht-EU-Ausland ist verboten.

München – Wie der Zoll am Donnerstagmorgen mitteilt, haben die Ermittler ein Paket aus den USA aus dem Verkehr gezogen, das an einen Erotikshop-Betreiber aus München adressiert war. Der Inhalt: Ca. 400 rote und blaue Pillchen von verschiedensten Herstellern. Auf allen Packungen wird die potenzsteigernde Wirkung des fragwürdigen Inhalts angepriesen.

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Der Erotikshop-Besitzer hatte die Potenzmittel im Internet bestellt. Für die Einfuhr von Arzneimitteln konnte der Mann keine Berechtigung vorlegen. Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2000 Euro.

„Der Zoll überwacht den Warenverkehr auch zum Schutze der Bevölkerung, damit Arzneimittel ohne Erlaubnis nicht in die Europäische Union eingeführt und weiterverkauft werden können“, sagte Marie Schuster, Pressesprecherin des Hauptzollamts München.

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