Postlerin stiehlt iPhone aus einem Paket - Gefeuert
München 30 Jahre hat sie brav ihren Dienst bei der Post versehen. Jetzt ist einer Münchner Postbeamtin ein schwacher Moment zum Verhängnis geworden: Petra K. (47, Name geändert) hat 2013 ein Handy aus einem Paket geklaut.
Ein schweres Dienstvergehen und Grund genug für ihren Arbeitgeber, sie feuern zu wollen. Die Bundesrepublik Deutschland klagte auf Entfernung aus dem Beamtendienst – und gewann.
Zuvor hatte die Postlerin in der Verhandlung noch einmal die Möglichkeit, die Geschichte des Diebstahls aus ihrer Sicht zu schildern. „Das Paket war aufgeplatzt“, erinnerte sich Petra K. an den 29. Mai 2013. Der weiße iPhone-Karton habe hervorgeschaut. „Aus mir unerklärlichen Gründen habe ich es aus dem Paket genommen.“ Und eingesteckt.
Es dauerte neun Monate, bevor man ihr auf die Schliche kam. Im Februar 2014 stand plötzlich die Polizei vor der Tür. Petra K. gab die Vorwürfe sofort zu. Die Beamten hätten damals auch ihre Wohnung durchsucht. Aber nichts gefunden. Wie auch? Das iPhone hatte die Frau zu dem Zeitpunkt bereits über ebay vertickt. Da sei es aber schon kaputt gewesen.
Das Gerät (Wert: 638 Euro) hatte sie zunächst ihrem Sohn gegeben. Geplant sei das aber nicht gewesen, beteuerte sie. Schließlich hatte der eigentlich bereits ein Handy.
Doch der Vertreter der Bundesrepublik fand besonders das Verhalten nach der Tat verwerflich: „Da kommt nur Entfernung aus dem Beamtendienst in Frage.“
Erst nachdem sie überführt war, zahlte sie 500 Euro zurück. Vor dem Amtsgericht ist sie wegen des Diebstahls bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Ihre Verteidigerin machte sich bei der Verhandlung vor der Disziplinarkammer noch einmal für ihre Mandantin stark. Gerade ihr eher planloses Verhalten zeige doch, dass sie keine große kriminelle Energie entwickelt habe.
Es half nichts. Das Gericht ließ sich nicht erweichen. Auch die lange Zeit bis zur Entdeckung spielte dabei eine negative Rolle. „Sie hatten die Chance, sich zu offenbaren“, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil.
Petra K. bleibt jetzt allenfalls noch der Weg zum Verwaltungsgerichtshof.