Porschefahrer rast in Gegenverkehr – und klagt
München - Mit mindestens 140 Stundenkilometern (erlaubt waren 70) raste der schwarze Porsche 911 auf einer Ortsverbindungsstraße im Rhein-Sieg-Kreis in die Rechtskurve, der Fahrer Dirk V. (49) verlor die Kontrolle, geriet ins Driften und auf die Gegenspur. Ein entgegenkommender VW Passat konnte nicht mehr ausweichen. Bei der Kollision im März 2014 verletzten sich beide Fahrer schwer.
Die Fakten sind unstrittig. Dass er grob fahrlässig gehandelt hat, gibt Dirk V. zu. Der 49-Jährige ist bereits wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden, bekam Bewährung, zahlte 30.000 Euro.
Versicherung will nicht zahlen
Nicht entschieden ist aber die Frage, ob sich Dirk V. mit einem hinter ihm fahrenden Audi R 8 ein Rennen geliefert hat. Eine wichtige Frage, denn die Versicherung des Porschefahrers will die 82.000 Euro, die der total geschrottete Sportwagen vor dem Unfall wert war, nicht zahlen. Der Porschefahrer sei ein Rennen gefahren und habe vorsätzlich gehandelt, deshalb entfalle der Versicherungsschutz, so die Versicherung.
Am Freitag hören sich die Richter und die Parteien einen Sachverständigen an, der sein Gutachten zu dem Unfall vorstellt. Und der erläutert, dass sich der Porsche mit über 140 km/h wohl im Grenzbereich der sogenannten Kurvengrenzgeschwindigkeit befand. Sprich in dem Bereich, wo sich sein Sportwagen gerade noch lenken ließ. Wird die jeweilige Kurvengrenzgeschwindigkeit aber überschritten, kann das Fahrzeug dem Radius nicht mehr folgen und verlässt die Fahrbahn.
Gericht lässt keine Revision zu
Dirk V. soll vor der Kurve vom Gas gegangen sein, weil ihm die hohe Geschwindigkeit des Porsche wohl selbst unheimlich wurde. Ein Fahrfehler. Der Porsche hätte die Kurve mit seiner Geschwindigkeit wohl noch geschafft, so aber flog er durch das Zusammenwirken verschiedener physikalischer Kräfte aus der Bahn. Der Experte will aber auch eine Bodenwelle als Ursache nicht ausschließen.
Die Entscheidung des OLG-Senats: Der Porschefahrer habe nicht vorsätzlich, sondern nur grob fahrlässig gehandelt. Auch ein Autorennen habe es wohl nicht gegeben. Die Beifahrerin im Audi, der vor dem Unfall dicht aufgefahren war, hatte ausgesagt, dass man nie vorgehabt hätte, den Porsche zu überholen.
Die Versicherung muss also zahlen, eine Revision lässt das Gericht nicht zu.
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