Kampf gegen Schwulenhass: Polnischer Priester muss 3.000 Euro zahlen

"Krebsmetastasen" und "Parasiten" – mit diesen Worten beschrieb Dariusz Oko, ein polnischer Priester, Homosexuelle. Der Münchner Priester Wolfgang Rothe hatte ihn daher angezeigt. Am Freitag gab es eine Entscheidung vor Gericht.
von  rom, dpa
Der Angeklagte Dariusz Oko steht im Amtsgericht hinter der Anklagebank.
Der Angeklagte Dariusz Oko steht im Amtsgericht hinter der Anklagebank. © Marius Becker/dpa

Köln – Knapp 600 Kilometer ist der Münchner Priester Wolfgang Rothe extra nach Köln gereist – weil er es nicht hinnehmen will, wenn Hass gegen Homosexuelle verbreitet wird.

Rothe hat aus diesem Grund den polnischen Theologieprofessor Dariusz Oko angezeigt. Der hatte in der Kölner Zeitschrift "Theologisches" Homosexuelle unter anderem "Parasiten" und "Krebsgeschwür" genannt.

"Grußlos": Erstes Aufeinandertreffen von Oko und Rothe

Einen Strafbefehl (4.800 Euro) wollte der Priester aus Krakau nicht akzeptieren, am Freitag kam es deswegen zum Prozess in Köln. Und damit auch zum ersten persönlichen Aufeinandertreffen.
"Grußlos" sei Oko an ihm vorbeigegangen, sagte Rothe der AZ. Vor Gericht rechtfertigte sich Oko: "Ich spreche nicht über alle Homosexuellen, das ist der springende Punkt. Ich spreche allein über homosexuelle Priester, die schwere Verbrechen begehen."

Für Rothe war der erste Teil der Verhandlung "eine Tortur". "Der ganze Artikel samt Fußnoten wurde im Wortlaut verlesen – das hat drei Stunden gedauert!"

Rothe: "Klare Absicht zu verhetzen"

Für den Münchner ein "Hass-Artikel mit der klaren Absicht zu verletzen, zu hetzen, Hass zu schüren und Menschen ihr Existenzrecht abzusprechen". Aus seiner Sicht ist das nicht nur volksverhetzend, sondern auch unchristlich. "Ich sehe mich als Priester verpflichtet, zu handeln."

Auch der Oberstaatsanwalt warf Oko vor, "zum Hass aufgestachelt" und "Teile der Bevölkerung beschimpft und verächtlich gemacht" zu haben. Am Ende wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 3.000  Euro eingestellt. Auch der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift muss zahlen – 4.000 Euro. 

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