Polizistin ins Koma geschossen: Prozesstermin steht
München - Weil er eine 26-jährige Polizistin ins Koma schoss, muss sich Alexander B. bald vor Gericht verantworten. Jetzt steht auch der Termin für den Prozessbeginn gegen den mittlerweile 38-Jährigen fest: Demnach soll der Prozess am 10. April starten, die ersten Verhandlungstage sollen im neuen Hochsicherheitssaal der JVA Stadelheim stattfinden. Insgesamt sind acht Verhandlungstage vorgesehen. Aktuell ist der Mann in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Juni 2017: Routineeinsatz gerät außer Kontrolle
Die Kommissarin und ihr Kollege waren am 13. Juni 2017 zu einem Routineeinsatz zum S-Bahnhof Unterföhring gerufen worden. Ein Mann war in einer S-Bahn mit Passagieren in Streit geraten. Am Bahnsteig eskalierte die Situation. Der offenbar geistig verwirrte Täter gelangte bei einer Rangelei an die Dienstwaffe des Kollegen der Polizistin. Der Täter schoss wild um sich. Eine der Kugeln traf die 26-Jährige in die Stirn. Auch zwei Passanten wurden ebenfalls angeschossen, aber dabei weitaus weniger schwer verletzt.
Die Polizistin wurde über Wochen auf der Intensivstation einer Münchner Klinik behandelt. Sie überstand mehrere komplizierte Operationen. Als sich ihr Zustand stabilisiert hatte, wurde die 26-Jährige im Helikopter in eine Spezialklinik nach Sachsen geflogen. Sie liegt noch immer im Wachkoma.
Unterföhring: Haftbefehl gegen Schützen beantragt
Staatsanwaltschaft hält Täter für schuldunfähig
Die ermittelnde Staatsanwaltschaft München I hält den 37-jährigen Schützen für zur Tatzeit nicht schuldfähig. Das würde bedeuten, dass er dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird und nicht im Gefängnis. Die Anklagebehörde werte die Tat als vorsätzliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Mord. Unter Berücksichtigung der fehlenden Schuldfähigkeit könne voraussichtlich keine Anklage, sondern nur eine Antragsschrift verfasst werden, so ein Sprecher des Münchner Landgerichts.
Vor Gericht wird es darum gehen, inwieweit der Mann infolge seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig und für die Allgemeinheit gefährlich ist – und dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Die Frage, ob Alexander B. wirklich schuldunfähig ist, wird nun ab dem 10. April geklärt.