Polizistin bei S-Bahn Unterföhring in Kopf geschossen: Urteil erwartet

Das Urteil ist gefallen: Alexander B. muss wegen der Schüsse auf eine Polizistin in Unterföhring in die Psychiatrie, er ist nicht schuldfähig. Den Schubser gegen den Kollegen wertete das Gericht als versuchten Mord.
John Schneider |
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Der Angeklagte Alexander B. gilt als nicht schuldfähig im Prozess um die Schießerei am S-Bahnhof in Unterföhring.
Sven Hoppe/dpa Der Angeklagte Alexander B. gilt als nicht schuldfähig im Prozess um die Schießerei am S-Bahnhof in Unterföhring.

München -  Der Mensch, um dessen Leid sich dieses Verfahren ganz wesentlich dreht, kann nicht mehr für sich selber sprechen. Die junge Polizistin Jessica L. (27) wurde vor zehn Monaten am S-Bahnhof Unterföhring von einer Kugel im Kopf getroffen. Eine Kommunikation mit ihr ist seitdem nicht mehr möglich.

Am Tag an dem das Urteil gegen den Schützen gefällt wird – er wird in der Psychiatrie untergebracht – bekommt Jessi, wie sie von Freunden genannt wird, doch noch eine Stimme. Die Anwältin der Nebenklage, Annette von Stetten, leiht sie ihr.

In ihrem Plädoyer schildert von Stetten, dass für Jessica L. vor der Tat "die Welt in Ordnung" gewesen sei: Sie habe den Job gehabt, den sie liebte, einen Freund und Heiratspläne. Der Schuss, den Alexander B. abfeuerte und sein Opfer in den Kopf traf, zerstörte das alles. Seit der Tat am 13. Juni 2017 liegt die aus Sachsen stammende Polizistin im Wachkoma. Sie wird aufgrund der massiven Hirnschäden, die sie erlitten hat, wohl ein Pflegefall bleiben.

Der Unterföhring-Täter handelte aus "Todesangst"

Der Schütze leidet an paranoider Schizophrenie. In den Tagen vor der Tat begannen "seine Gedanken zu rennen", wie der Vorsitzende Richter Philipp Stoll in seiner Urteilsbegründung erklärt. Der 38-Jährige hatte Angst, hörte Stimmen, fühlte sich verfolgt und von seiner Umgebung bedroht. Deswegen griff er zunächst unvermittelt einen S-Bahn-Fahrgast an.

Auf dem Bahnsteig habe der äußerlich ruhig wirkende Mann dann in "Todesangst" gehandelt, führt Stoll am Freitag aus. Die Polizisten, die den Vorfall in der S-Bahn aufnehmen wollten, hatten in seiner Vorstellung vor, ihn zu töten.

Als eine S-Bahn einfuhr, nutzte Alexander die Gelegenheit, um den schreibenden und nichts ahnenden Polizisten Kilian I. heftig zu schubsen. Es fehlten nur Zentimeter und der Polizist wäre vor der einfahrenden S-Bahn ins Gleis gefallen und getötet worden, so Stoll. Für die Richter war das ein Mordversuch, weil der Täter heimtückisch handelte.

Alexander B. entschuldigt sich

Alexander B. entriss im folgenden Gerangel dem Polizisten die Waffe, schoss auf den Fliehenden und dessen Kollegin. Für das Gericht – im Gegensatz zu Staatsanwalt Andreas Bayer – war das dann "nur" versuchter Totschlag, da beide Polizisten zu diesem Zeitpunkt die Gefahr erkannt hatten.

Alle Prozessbeteiligten gehen – basierend auf dem Gutachten des Psychiaters Karl-Heinz Crumbach – von Schuldunfähigkeit aus. Alexander B. entschuldigt sich in seinem letzten Wort bei allen, denen er Leid zugefügt habe.

Der in den USA lebende Mann wird die nächsten Jahre in der deutschen Psychiatrie verbringen.

Schießerei von Unterföhring: So krank ist der Täter wirklich

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