Polizistin auf Wache mit Waffe bedroht: Bewährungsstrafe

Ein psychisch Kranker (75) zückt eine Waffe und richtet sie auf eine junge Beamtin. So lief der Prozess in München.
von  John Schneider
Der Angeklagte vor Gericht.
Der Angeklagte vor Gericht. © Daniel von Loeper

München - Peter K. (75, Name geändert) steht auf, beugt sich zu der Polizistin im Zeugenstand rüber und will ihr die Hand geben. Doch in diesem Moment stoppt ihn der Richter. Eine Entschuldigung gerne, aber bitte keinen Körperkontakt mit dem Opfer. Also belässt es der 75-Jährige bei den Worten "Es tut mir schrecklich leid."

Das war geschehen: Am 2. April 2018 war Peter K. gemeinsam mit seiner Ehefrau in die Sendlinger Wache gekommen. Anlass war ein Vorfall am Vortag, bei dem der 75-Jährige mit einem Mann in Streit geraten war, weil dieser vor der Einfahrt parkte.

Nachdem er das erzählt hatte, wurde es bedrohlich. "Er hat eine Pistole aus der Jackentasche geholt und in Brusthöhe auf mich gerichtet", berichtet die Polizistin. Dass es sich bei der Waffe um eine Luftdruckpistole handelte, konnte die Beamtin auf die Schnelle nicht erkennen. Mit der linken Hand entwand sie aber geistesgegenwärtig ihrem Gegenüber die Waffe.

Psychisch Kranker spricht von "Schande für die Polizei"

Peter K. soll bei dem Vorfall gesagt haben, er sei "Polizistenjäger" und wurde auch beleidigend. Die Beamtin sei die "schrägste Polizistin" und eine "Schande für die Polizei". "Ich denke oft daran", sagt die Polizistin, die mit ihrem kleinen Töchterchen (sechs Monate) zur Verhandlung gekommen ist. Der richtige Schreck sei damals aber erst später gekommen, als sie mit ihren Eltern telefonierte.

Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass Peter K. aufgrund einer psychischen Störung immer noch gefährlich ist, beantragt ihn in der Psychiatrie unterzubringen.

Fünf Jahre auf Bewährung

Doch das Gericht entscheidet, dass man Peter K. unter Auflagen zur Bewährung frei lassen kann. Die Bewährungszeit: fünf Jahre. In dieser Zeit muss sich Peter K. weiter therapieren lassen und seine Medikamente nehmen.

Lesen Sie hier: Prozessauftakt gegen die Backstage-Schläger

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