Polizisten den Hintern gezeigt: Münchner (22) zu Geldstrafe verurteilt

München - Der Whiskey war es, der letztenendes wohl zu viel war. Das zumindest sagte der 22-jährige Angeklagte vor Gericht zu seinen Taten, für die ihn der Richter zu einer Geldstrafe von 1.950 Euro verurteilte.
"Ich trinke meistens eigentlich nur Bier. Am Wochenende trink ich auch schon mal 7 oder 8 - 10 Bier", so der Handwerker, der bereits neun Einträge im Bundeszentralregister hat. Er habe sich an dem Tag mit Freunden abends in den Isarauen getroffen, man habe gefeiert.
Ausgangssperre in Bayern wegen Corona
Doch das war nicht erlaubt. Im Mai galt noch eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Nur mit Vorliegen eines triftigen Grundes durfte damals die Wohnung verlassen werden - Feiern gehörte nicht dazu.
Als die Polizei anrückte, um den 22-Jährigen darüber aufzuklären, rastete dieser aus. Er zog seine Hose herunter und streckte vier Beamten seinen nackten Po entgegen. "Die Polizeibeamten konnten sodann beobachten, wie der Angeklagte vor einem geparkten Polizeidienstfahrzeug stehen blieb, gegen das Fahrzeug spuckte und dem darin sitzenden Polizisten den Mittelfinger zeigte", heißt es nüchtern vom Gericht.
Münchner beleidigt Polizisten
Die Beamten brachten den Münchner zu Boden und sprachen ihm ein Platzverbot aus. Doch das interessierte den 22-Jährigen nicht. Wenig später erwischte ihn eine zweite Streife erneut - an selber Stelle.
Nun nahmen die Polizisten ihn fest, dabei wehrte sich der Handwerker und beleidigte die Einsatzkräfte. Als ihn zwei Beamten durchsuchen wollten, riss er seine Arme aus dem Griff und schlug um sich, bis er von den Beamten unter Anwendung von unmittelbarem Zwang zu Boden gebracht und fixiert wurde. Vor Gericht gab er an, er habe nur nach seiner Musikbox suchen wollen.
22-Jähriger hat fast drei Promille
"Ich stimme zu, dass ich die Polizisten beleidigt habe. Beim Widerstand habe ich Zweifel, dass ich aktiv wen schlagen wollte. Ich hatte die Musikbox wenige Tage zuvor für 300 Euro gekauft. Nur für Ihr Verständnis vielleicht noch", so der Münchner.
Ein Gutachter stellte später fest, dass der 22-Jährige zur Tatzeit gut 2,9 Promille hatte. Das Gericht verurteilte ihn letzten Endes wegen Beleidigungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Das vom Angeklagten sofort akzeptierte Urteil ist rechtskräftig.