Polizisten befreien Hund aus Auto - Halterin vor Gericht

Eine Hundehalterin (78) muss vor Gericht: Die Frau hatte ihren Vierbeiner im Auto zurückgelassen und soll zudem eine Beamtin beleidigt haben.
München - In einer Prozesspause nimmt die 78-Jährige auf der Anklagebank einen kräftigen Schluck aus der Wasserflasche. Verständlich: Es ist warm im Gerichtssaal und die Verhandlung dauert jetzt schon vier Stunden. Der Vorwurf gegen die Frau: Sie habe ihren Hund an einem warmen Augusttag 2017 im Auto gelassen, um in Pöcking einkaufen zu gehen. Zeugen entdeckten den Hund, der stark hechelnd auf der Rückbank lag und alarmierten die Polizei.
Einem der Beamten gelang es, die Autotür zu öffnen. Der Hund sprang heraus. Er bekam Wasser und ein schattiges Plätzchen, bis seine Halterin im Supermarkt gefunden wurde. Die zeigte sich uneinsichtig. Sie sei doch nur kurz weg gewesen, erklärte sie, der Hund sei sowas gewöhnt und überhaupt hätte man doch nicht die Polizei holen müssen.
Hundehalterin zeigt sich uneinsichtig
Die 78-Jährige war nach dieser Szene so erbost, dass sie die Starnberger Polizeiwache ansteuerte, um sich zu beschweren. Doch die Polizistin dort reagierte nicht wie gewünscht, gab ihr stattdessen den Rat, sich doch erst ums mitgeführte Tier zu kümmern, das einen dehydrierten Eindruck mache.
Die Diskussion wurde hitziger, bis die alte Dame laut Polizistin ausfällig wurde. Sie sei von der Frau als "Schlampe" bezeichnet worden, sagt die Beamtin gestern vor Gericht aus.
In der ersten Instanz war die Frau zu einer Geldbuße von 2.000 Euro wegen eines Vergehens gegen den Tierschutz verurteilt worden. Obendrauf kamen 3.750 Euro wegen der Beleidigung. Sie legte Berufung ein. Auf Nachfrage ihres Anwalts erklärt dann gestern ein Sachverständiger, dass der Hund zwar wegen der steigenden Temperaturen im Auto wohl gelitten habe, aber noch nicht kurz vor dem Hitzschlag stand. Der Prozess wird fortgesetzt.
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