Polizist kniet auf Mann: Angeklagter bestreitet Angriff im Prozess

München – Im Prozess nach einem umstrittenen Polizeieinsatz in der S-Bahn-Station Isartor hat der Angeklagte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestritten. Der Vorfall aus dem Februar 2020 hatte Schlagzeilen gemacht, weil sich ein Polizist beim Einsatz offenbar auf Kopf- und Halsregion des Angeklagten gekniet hatte.
Auf der Anklagebank sitzt am Freitag aber nicht der Polizist, sondern der Fahrgast. Der 54-Jährige muss sich wegen Körperverletzung, Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht verantworten.
Hat der Angeklagte einer Polizistin ins Gesicht geschlagen?
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Fahrgast einen Kontrolleur in einer S-Bahn als "Nazi" und "Rassist" beleidigt. Nachdem die Kontrolleure mit ihm am Isartor ausgestiegen waren, sei der Mann gewalttätig geworden. Beim Eintreffen der Bundespolizei sei es zu einer Rangelei gekommen. Unter anderem habe er einer Polizistin ins Gesicht geschlagen und in die Hand gebissen.
Die Erklärung, die Verteidiger David Mühlenberger verliest, klingt so: Ein Kontrolleur habe seinen Mandanten grundlos angegriffen, gegen eine Wand gedrückt und in den Bauch geschlagen. Schließlich seien Polizisten hinzugekommen, die ihn ohne Anlass zu Boden gebracht hätten und ihm so auf Brustkorb und Hals gedrückt hätten, dass der 54-Jährige fast erstickt sei.
Video im Juli in der Öffentlichkeit aufgetaucht
Wegen des Vorfalls sei sein Mandant psychisch geschädigt und könne nicht mehr arbeiten. Als das Video aus der Bodycam im Gerichtssaal vorgespielt wurde, hielt sich der 54-Jährige die Ohren zu und schaute weg.
Staatsanwaltschaft prüft auch das Vorgehen der Bundespolizei
Der Bundespolizist, der ihn auf dem Bahnsteig festgehalten hatte, sagt als Zeuge aus, er könne sich nicht erinnern, ob er das Knie auf die Halsregion setzte. Er habe den Mann fixieren müssen, weil er sich sehr aggressiv verhalten habe.
Der Prozess wird im September fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft prüft auch das Vorgehen der Bundespolizei und entscheidet dann, ob ein Verfahren eingeleitet wird.