Polizist kassiert fünf Jahre zu viel Gehalt
MÜNCHEN - Er hatte eigentlich einen Halbtagsjob - doch bezahlt wurde er voll. Es geht um mehr als 87 000 Euro und Polizist Karl. E. will es nicht bemerkt haben. Jetzt hat das Gericht ein Urteil gefällt: Degradierung.
„Sie können ruhig ins Urteil schreiben, dass ich doof bin, aber ich bin kein Betrüger“, sagte der Polizist Karl E. (56) vor der 13. Kammer beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München.
Fünf Jahre lang hatte er als Polizeihauptmeister beim Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) volles Gehalt kassiert, obwohl er als Teilzeitkraft mit einer 20 Stundenwoche eingesetzt war. „Ich habe es wirklich nicht gemerkt. Die Finanzen regelt meine Frau. Wir rätseln immer noch, wie das passieren konnte“, sagte Karl E.
Nach der Geburt seiner Tochter ging er am 3. Juli 1989 in Vaterschaftsurlaub. Ein Sohn folgte 1990. Seine Frau verdient als Diplom-Sozialpädagogin mehr als er und konnte in dieser Zeit für die Familie sorgen.
Am 13. Februar 2001 trat Karl E. wieder seinen Job an. Er wechselte vom Polizeipräsidium München ins LKA. Der Polizist: „Ich wollte den Teilzeitjob, weil ich nebenbei noch eine Computerfirma betreibe.“ Sein Chef wusste, dass Karl E. keine 40 Stunden arbeitet. Er wusste aber nicht, dass er die ganzen Jahre zu viel Gehalt bekam. Erst nach einer internen Prüfung fiel der Vorfall auf. Die Staatsanwaltschaft stellte das Betrugsverfahren wegen Unterlassung gegen eine Zahlung von 3000 Euro ein.
„Vielleicht war die Euroumstellung schuld. Auch meinem Steuerberater ist es nicht aufgefallen“, erklärt Karl E. und beteuert: Ich habe sofort beim Landesamt angerufen und wollte wissen, was ich zurück zahlen muss. Jetzt zahle ich monatlich 800 Euro ab.“ Mit 60 wollte er in Pension gehen und bis dahin das Eigenheim abgezahlt haben. Sein Verteidiger Michael Zimpel forderte: „Nur eine Gehaltskürzung auf Zeit und keine Degradierung.“ Denn von seinem Dienstgrad hängt später die Pension ab. Zimpel warf dem Dienstherrn ein „erhebliches Mitwirken“ vor.
Nach langer Beratung kam die Kammer zum Schluss: Degradierung vom Hauptmeister zum Obermeister. Die Beförderungssperre wurde von vier auf zwei Jahre verkürzt. Damit hat er noch einmal die Chance vor der Pensionierung, beruflich aufzusteigen. th
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