Polizeiaufgabengesetz – was Sie darüber wissen müssen
München - Das geplante, äußerst umstrittene Polizeiaufgabengesetz (PAG) , das die Befugnisse der Polizei massiv ausweiten wird, soll am kommenden Dienstag im Landtag verabschiedet werden – zu später Stunde.
Fragen und Antworten...
Weshalb ist ein neues Polizeiaufgabengesetz notwendig?
Eine Neufassung ist nötig, weil das bestehende Gesetz an europäische Datenschutzvorgaben und an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Bundeskriminalamtsgesetz angepasst werden muss. Die Staatsregierung will die ohnehin nötige Neuregelung auch nutzen, um die Kompetenzen der Polizei teils deutlich zu erweitern. Ein Hauptargument: Man müsse mit Verbrechern mithalten, auch technisch.
Warum wird das Gesetz so massiv kritisiert – und was genau?
Kritiker beklagen, dass der Freistaat das schärfste Polizeirecht der deutschen Nachkriegsgeschichte bekomme. Ein zentraler Kritikpunkt ist, ganz grundsätzlich, die Absenkung der Eingriffsschwelle für die Polizei: Sehr viel mehr Befugnisse als bisher sollen die Beamten künftig nicht erst bei einer "konkreten", sondern schon bei einer "drohenden" Gefahr anwenden können. Der Begriff sei viel zu unbestimmt.
Welche Befugnisse soll die Polizei neu bekommen – und was sagen Kritiker dazu?
Umstritten ist beispielsweise die Auswertung von DNA-Spuren schon zu Fahndungszwecken. Das Innenministerium argumentiert, mit einer DNA-Untersuchung von Geschlecht, Augen-, Haut- und Haarfarbe, Alter und Herkunft könne "der Kreis der potenziellen Gefährder eingegrenzt werden". Kritiker, darunter auch der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri, stören sich daran, dass die Polizei das genetische Programm eines Menschen auswerte, zu Zwecken der Gefahrenabwehr in die Gene "hineinschauen" dürfe.
Hat die CSU auf die Kritik reagiert?
Ein bisschen. Einige Punkte wurden abgeschwächt oder entfallen. So soll auf die automatisierte Gesichtserkennung bei Videoüberwachungsmaßnahmen verzichtet werden.
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