Polizei verhindert versuchte Kindesentführung am Flughafen München
München - Am Donnerstagnachmittag konnte die Bundespolizei am Münchner Flughafen eine Kindesentführung verhindern. Eine 24-jährige Türkin wollte mit ihrer zweijährigen Tochter in die Türkei fliegen – zuvor hatte sich schon der Vater und Ex-Ehemann bei der Polizei gemeldet. Er hatte den Verdacht, dass seine ehemalige Partnerin das gemeinsame Kind ins Ausland verschleppen wolle. Dieser Verdacht sollte sich wenige Stunden später dann auch bestätigen.
Beide Elternteile haben das gemeinsame Sorgerecht für die Tochter. Vom Gericht wurde beschlossen, dass die Mutter ohne die explizite Zustimmung des Vaters nicht mit ihrer Tochter ins Ausland reisen dürfe. Als seine Ex-Frau dann vor einigen Tagen unter einem Vorwand den Pass des Kindes bei ihm abgeholt habe, sei er bereits stutzig geworden. Daraufhin alarmierte er die Polizei. Schließlich wollte die 24-Jährige bereits vor zwei Jahren einmal mit dem gemeinsamen Kind abhauen – damals konnte die Bundespolizei die Entführung des fünf Monate alten Kindes noch verhindern. Die Mutter musste sich wegen des Versuchs der Kindesentziehung verantworten.
Komplize gibt sich am Telefon als Kindsvater aus
Wegen dieses Vorfalls war die Polizei also bereits in erhöhter Alarmbereitschaft und gleichzeitig gut vorbereitet: Als die Türkin und ihr Kind dann am Donnerstagnachmittag die Ausreisekontrollstelle am Münchner Flughafen durchliefen, folgte der Zugriff durch die Beamten. Doch die 24-Jährige gab noch nicht auf und tischte den Polizisten eine dreiste Lügengeschichte auf.
So erzählte sie, dass sie mit ihrer Tochter auf dem Weg in den Urlaub sei und der Vater Bescheid wisse und mit der Reise einverstanden sei. Kurz danach gab sie einem der Polizisten ihr Handy – am anderen Ende der Leitung: der vermeintliche Vater des Kindes. Der Mann am Telefon wusste die persönlichen Daten des Ex-Ehemanns, daneben sagte er, dass er von der Reise wisse und nichts dagegen habe. Der Polizist am Handy war überrascht – hatte der Vater doch nur wenige Stunden zuvor Alarm geschlagen. Der Beamte schöpfte Verdacht, bohrte weiter nach und konnte das Lügenkonstrukt so zum Einsturz bringen. Der Mann am Telefon sowie die Frau vor Ort verstrickten sich immer weiter in Widersprüche – nach kurzer Zeit war dann klar, dass der Polizist nicht mit dem eigentlichen Kindsvater redete.
Happy End am Flughafen
Daraufhin kamen Frau und Kind auf die Wache, von wo aus der 27-Jährige kontaktiert wurde. Dieser blieb bei seiner ursprünglichen Aussage – seine Ex-Frau dürfe nicht mit dem Kind ins Ausland reisen! Der Vater machte sich auf den Weg zum Flughafen und nahm seine Tochter an sich. Die 24-Jährige hingegen wurde der Bayerischen Landespolizei übergeben.
"In der Bundesrepublik Deutschland genießen Minderjährige einen besonderen Schutz. Daher legt die Bundespolizei am Flughafen München vor allem bei der Grenzkontrolle ein besonderes Augenmerk auf Minderjährige. Die Beamten überprüfen genau, ob eine Begleitperson dabei ist, diese gegenüber dem Minderjährigen sorgeberechtigt ist und ob bei Vorliegen des gemeinsamen Sorgerechts der daheimgebliebene Sorgeberechtigte der Reise zugestimmt hat oder ob eventuell sogar Hinweise auf den Verdacht der Kindesentziehung vorliegen", führt die Bundespolizei München in ihrer Mitteilung aus.
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