Polizei-Tipps am Flughafen: So starten Sie entspannt in den Urlaub

Am Freitag ist der letzte Schultag vor den Pfingstferien. Viele Familien fliegen in den wohlverdienten Urlaub. Für den Flughafen München ist es mitunter die reisestärkste Zeit des Jahres. Die Bundespolizei gibt Tipps für einen stressfreien Start in die Ferien.
von  AZ
Flughafen München rüstet sich für Pfingst-Reiseverkehr (Symbolbild)
Flughafen München rüstet sich für Pfingst-Reiseverkehr (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa

München - Die Pfingstferien stehen kurz bevor – und damit die vermutlich reisestärkste Zeit im Freistaat. Der Münchner Flughafen rechnet wieder mit einem sehr hohen Passagieraufkommen. Für einen reibungslosen Start in den Urlaub gibt die Bundespolizei Tipps, damit die Reise nicht schon am Flughafen endet.

Reisepass und Flugticket: Bitte nichts daheim vergessen!

Passagiere sollten rechtzeitig die Gültigkeit der Reisedokumente und die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes prüfen. Die Vereinigten Staaten von Amerika oder auch die Vereinigten Arabischen Emirate erkennen ausschließlich den deutschen biometrischen Reisepass ab einem bestimmten Ausstellungsdatum und mit einer bestimmten Mindestgültigkeit an – unabhängig davon, ob es sich bei den Inhabern um Erwachsene oder Kinder handelt.

Grundsätzlich gilt weltweit: Jede Person benötigt ein eigenes Reisedokument. Außerdem muss jeder Passagier ein Flugticket vorweisen.

Bundespolizei kann Passersatz ausstellen

In bestimmten Notfällen kann die Bundespolizei vor Ort am Flughafen gegen eine kleine Gebühr einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Dafür muss der Passagier aber den Beamten seine Identität zweifelsfrei nachweisen können. Und: dieses Dokument wird nicht in allen Ländern anerkannt!

Alleinreisende Kinder unter besonderer Beobachtung

Wenn minderjährige Kinder mit Verwandten oder Freunden reisen, müssen alle Erziehungsberechtigten der Reise nachweisbar zugestimmt haben. Das gilt auch, wenn nur einer von zwei Erziehungsberechtigten bei der Reise dabei ist. Am einfachsten ist es, eine schriftliche Einverständniserklärung mitzuführen, die alle Erziehungsberechtigten unterschrieben haben.

Weil es immer wieder zu Kindesentziehungen und -entführungen kommt, kontrolliert die Bundespolizei in solchen Fällen besonders genau.  

Achtung vor Taschendieben

Die Bundespolizei rät, das Gepäck niemals unbeaufsichtigt zu lassen. Aus Sicherheitsgründen muss die Bundespolizei sowohl an Flughäfen als auch an Bahnhöfen sogenannte herrenlose Gegenstände sofort überprüfen. Und das kann im schlechtesten Fall sogar zu Flugversäumnissen führen. 

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